Aktuelles aus dem Bereich Unternehmersservice

Mülheim & Business GmbH

Im Rahmen der Neuorganisation der Mülheimer Wirtschaftsförderung werden die derzeitig von M&B wahrgenommenen Aufgaben auf die Stadt übertragen werden.

Im Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung werden die Mitarbeiter der M&B zum 01.01.2021 Arbeitsverträge bei der Stadt Mülheim erhalten. Da M&B zu diesem Zeitpunkt mitarbeiter- bzw. aufgabenlos wird, gilt es die Gesellschaft „abzuwickeln“.

Zu der Umsetzung haben sich die Gesellschafter von M&B darauf verständigt, dass die BHM sämtliche von dem UMW gehaltenen Geschäftsanteile zu einem „symbolischen“ Euro erwerben kann, sodass die BHM alleiniger Gesellschafter der M&B wird. Mit der Übernahme der Geschäftsanteile ist der UMW von sämtlichen Verpflichtungen befreit. Daran anschließend soll M&B auf Grundlage des zum 31.12.2020 zu erstellenden Jahresabschlusses der M&B rückwirkend zum 01.01.2021 auf die BHM verschmolzen werden. Zum Zeitpunkt der Verschmelzung gehen sämtliche noch bestehenden Rechte und Pflichten von M&B auf die BHM über.
 
Das geplante Vorhaben ist gemäß § 115 GO NRW anzeigepflichtig und steht daher unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung der Bezirksregierung.
 
Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Dönnebrink als Geschäftsführer der M&B zum 22.09.2020 agiert M&B zurzeit ohne Geschäftsführer. Zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses sowie des Verschmelzungsvertrages ist allerdings ein Geschäftsführer erforderlich. Daher wird vorgeschlagen, Herrn Hartmut Bald (Prokurist BHM) für den Zeitpunkt der Übertragung der Geschäftsanteile bis zur anschließenden Verschmelzung zum Geschäftsführer der M&B zu bestellen. Herr Bald erhält hierfür von der Gesellschaft keine Vergütung.