Als Wirtschaftsförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr stehen wir Ihnen selbstverständlich auch in Zeiten der sich verschärfenden Energiekrise unterstützend zur Seite. Auf dieser Sonderseite haben wir für Sie Informationen zusammengetragen sowie wichtige Ansprechpartner bzw. Portale aufgeführt.
Das neue Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen. Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 wird die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv gesenkt, und zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Steuer wird durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh herabgesetzt. In dieser Stromsteuersenkung geht der bisherige Spitzenausgleich auf und wird damit verstetigt. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich nutzen konnten, sondern alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Für die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich geltend machen konnten, entfallen zusätzlich die Bürokratiekosten im Zuge des Spitzenausgleichs.
Die höheren Energiepreise infolge des Ukrainekriegs haben die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen laut Bundesbank nur wenig verschlechtert. Von Anfang 2021 bis Juli 2023 kletterten die relativen Energiepreise zwar um 5,0 Prozent, wie eine im Monatsbericht Oktober der Notenbank veröffentlichte Untersuchung (S. 24 f.) zeigt. Im Ergebnis habe sich die preisliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands dadurch um 0,2 Prozent vermindert. Dem stehe aber auch die zeitgleiche Verbesserung durch die Abwertung des Euro zum Dollar um etwa 1,4 Prozent gegenüber, »sodass der negative Kosteneffekt gesamtwirtschaftlich betrachtet – nach unseren Berechnungen – mehr als aufgefangen wurde«. Ein schwächerer Euro macht Waren »Made in Germany« in anderen Währungsräumen günstiger.
ZUM MONATSBERICHT
Antragsberichtigt sind selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben (Direktantragstellende) sowie Vermieterinnen und Vermieter einschließlich Wohnungseigentumsgemeinschaften (Zentralantragstellende). Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden.
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Der KTF soll laut Bundesfinanzminister Lindner in den kommenden Jahren weiterhin einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung leisten. Förderschwerpunkte sind die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Außerdem wird zukünftig der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auch in seiner internationalen Dimension aus dem KTF gefördert.
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Der Bericht kommt zum Fazit, dass sich die im Zuge der angespannten Situation auf den Energiemärkten im letzten Jahr eingeführten Regeln bewährt haben. Die entsprechenden Maßnahmen haben hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt und so maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Entspannung auf den Energiemärkten beigetragen. Das Zusammenspiel von marktlicher Befüllung und einem ergänzenden Tätigwerden des Marktgebietsverantwortlichen hat sich im vergangenen Krisenjahr insgesamt bewährt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) spricht sich daher für eine Verlängerung der Regelungen für weitere zwei Jahre bis zum 1. April 2027 aus.
ZUR MELDUNG
Die hohen Energiepreise werden immer stärker zur Belastung für den Industriestandort NRW. Eine Sonderauswertung der aktuellen Konjunkturumfragen der IHKs in NRW zeigt, zu welchen dramatischen Folgen eine mögliche Drosselung des Gasangebots und ein weiterer Anstieg der Energiepreise in den Unternehmen führt.
„Die Ergebnisse geben Anlass zur Sorge. Immer mehr Unternehmen können die gestiegenen Kosten für Energie nur noch durch eine Reduzierung und/oder eine teilweise Einstellung ihrer Produktion kompensieren“, sagt Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW. Über alle Branchen hinweg geben in der Umfrage 14 Prozent der Unternehmen an, diesen Schritt zu gehen. In der für den Wirtschaftsstandort NRW so wichtigen Vorleistungsgüterproduktion sind es sogar 21 Prozent der Unternehmen.
In der Konsequenz geht Nordrhein-Westfalen damit Wirtschaftsleistung verloren, zudem fehlen den Wertschöpfungsketten in NRW wichtige Vorprodukte. Als Folge der hohen Energiepreise prüfen erstmals wieder mehr Unternehmen eine Verlagerung von Produktion ins Ausland. Über alle Branchen hinweg geben 4 Prozent der Unternehmen an, dass Sie aufgrund der hohen Energiepreise die Produktion verlagern möchten, in der Industrie sind es sogar 9 Prozent der Unternehmen. Mehr als besorgniserregend findet Stoffels: „Die Gefahr einer De-Industrialisierung am Wirtschaftsstandort NRW wächst. Denn: Unternehmen, die ihre einmal Produktion verlagert haben, kommen zumeist nicht mehr wieder zurück.“
Zwar sind die Gasspeicher derzeit gut gefüllt, eine Gasmangellage im Winter kann jedoch noch nicht ausgeschlossen werden. Die Umfrage zeigt deutlich, wie schnell eine Drosselung der Gasmenge zu Produktionsausfällen führen könnte. Schon eine Drosselung um 25 Prozent der bisherigen Gasmenge würde dazu führen, dass jedes fünfte Unternehmen in NRW seine Produktion einstellen müsste. Ganz besonders ist auch hier die Industrie betroffen. Hier müsste ab einer solchen Drosselung bereits ein Viertel der Unternehmen die Produktion einstellen. „Die Konsequenzen einer Drosselung der Gasmenge für nachgelagerte Unternehmen in Wertschöpfungsketten und die Versorgungssicherheit der Gesellschaft mit Produkten und Dienstleistungen wären dramatisch“, betont der IHK-Präsident.
Weitere Informationen und Grafiken
Das Programm richtet sich ausschließlich an KMU mit bis zu 250 Mitarbeitenden, die in Nordrhein-Westfalen Ihren Sitz haben (bei verbundenen Unternehmen ist der Sitz der Hauptgesellschaft maßgeblich).
Antragsberechtigt sind KMU, die in mindestens einem Monat im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 eine Vervierfachung der Energiepreise gegenüber dem selben Monat des Vorjahres nachweisen können.
Eine Billigkeitsleistung wird nur gewährt, wenn sie je Energieträger die Höhe von 2.000 Euro übersteigt (Bagatellgrenze).
Die NRW.BANK hat seit dem 2.11.2022 ein neues Angebot zur Umstellung von Erdgas auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Prozesse gestartet. Die „Weg vom Gas“-Förderung richtet sich an kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 49 Mitarbeitenden. Neben einem günstigen Zinssatz umfasst das Angebot einen Tilgungsnachlass von bis zu 200.000 Euro.
Von Elektrifizierung über Wärmepumpen bis Energiespeicher
Gefördert werden beispielsweise Investitionen in Elektrifizierung, Wärmepumpen, Wasserstoff-Elektrolyseure und Batteriespeicher. Auch die Kosten für deren Installation und Inbetriebnahme der Technologien können finanziert werden. Die maximale Kreditsumme beträgt zwei Millionen Euro. Das Angebot umfasst einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent der Investitionssumme mit maximal 200.000 Euro. Das Förderangebot ist eine Variante des NRW.BANK.Universalkredits.
Mehr Informationen dazu gibt es hier (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).
Weitere Informationen zur Förderung der NRW.BANK erhalten Sie unter www.nrwbank.de/wegvomgas
Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (Bundesgesetzblatt (BGBl) 2022 I Seite 1743) wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Mehr Informationen dazu gibt es hier (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).
Die Alarmstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wer jetzt Gas spart, hilft mit, Vorsorge für den Fall von Lieferengpässen zu treffen.
Das Krisenteam Gas, das mit Ausrufung der Frühwarnstufe eingerichtet wurde, tagt weiterhin täglich. Zum Krisenteam gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber, und es wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt bereits seit Ausrufung der Frühwarnstufe im März regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Alarmstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.
Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.
Im Sommer 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Der Notfallplan Gas hat drei Stufen, die dritte ist die Notfallstufe.
Grund für die Ausrufung der Alarmstufe war die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Aktuell sind die Gasspeicher mit 94,6 Prozent (4. Dezember 2023) komplett voll und damit deutlich stärker gefüllt als im Herbst 2022. Der angestrebte Speicherstand von 95 Prozent bis November 2023 ist bereits Mitte August erreicht worden. Ende Juni 2023 wurde dem Bundeskabinett ein Evaluierungsbericht zu den Gasspeicherregelungen vorgelegt. Dieser bewertete u. a. , dass sich das "Zusammenspiel von marktlicher Befüllung und einem ergänzenden Tätigwerden des Marktgebietsverantwortlichen im vergangenen Krisenjahr insgesamt bewährt" habe. Als ein Ergebnis des Berichts sprach sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine Verlängerung der Regelungen für weitere zwei Jahre bis zum 1. April 2027 aus.
Um den Gasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, hat die Bundesregierung im Sommer 2022 zusätzliche Kohlekraftwerke aus der Bereitschaft abrufen. Zugleich hat die Bundesregierung im Sommer 2022 eine Kreditlinie von zunächst 15 Milliarden Euro zur Speicherbefüllung zur Verfügung gestellt, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Von dem sogenannten Preisanpassungsmechanismus, den § 24 des Energiesicherungsgesetzes ermöglicht, macht die Bundesregierung vorerst noch nicht Gebrauch. Voraussetzung für diesen Mechanismus ist nach § 24 EnSiG, dass die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland feststellt und durch Verkündung im Bundesanzeiger feststellt, das bedeutet faktisch, es muss eine verstetigte Reduzierung des Gesamtimportmengen geben.