Aktuelle Meldungen

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Der aktuelle Call ist am 19.02.2024 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten.

Bild: Fotolia


Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Nach einer positiv evaluierten Pilotphase wurde das IGP 2023 fortgesetzt und fest etabliert. Neue Technologien können in den IGP-Projekten eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Spezifische Calls (Ausschreibungsrunden) werden voraussichtlich ca. im Halbjahresrhythmus veröffentlicht und adressieren jeweils bestimmte Themenbereiche.

Der aktuelle Call ist am 19.02.2024 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Dazu gehören unter anderem neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für Arbeitsplatz/Homeoffice, Gamification-Lösungen für (vor-)schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich „New Work“. Willkommen sind Innovationen für bessere Bildungsmöglichkeiten, wie z.B. neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten, Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt, wie z.B. neue Co-Working-Konzepte, und auch Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit, wie z.B. neue Methoden für berufliches Lernen.

Die Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge zu diesem Call endet am 30.04.2024 (15 Uhr).

Was wird gefördert?
Mit dem IGP fördert das BMWK marktorientierte Innovationsprojekte. In deren Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösung stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Dies können z. B. moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung sein. Die Projekte sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können neue technische Entwicklungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden.

Wer wird gefördert?
Das Programm spricht ein breites Spektrum unternehmerischer Aktivität an.

Zu den Zielgruppen gehören Startups, Kleinstunternehmen und Mittelständler inklusive gemeinnützige Unternehmen nach steuerrechtlicher Definition, sowie Selbstständige und auch Gründerinnen und Gründer, die zum Zeitpunkt einer späteren Vollantragstellung ein Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung führen.

Zudem sind nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen einschließlich (Kunst-)Hochschulen, antragsberechtigt, wenn sie als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken und höchstens 50 Prozent der für das Projekt zu leistenden Arbeit übernehmen.

Die Größen- und Unabhängigkeitsanforderungen der EU-KMU-Definition müssen von den Unternehmen immer erfüllt sein.

Unternehmenstyp Beschäftigte Umsatz- und Bilanzsumme
KleinstunternehmenWeniger als 10 Mitarbeiter kleiner 2 Mio. Euro
Kleine UnternehmenWeniger als 50 Mitarbeiterkleiner 10 Mio. Euro
Mittlere Unternehmen Weniger als 250 Mitarbeiterkleiner 50 Mio. Euro*

*) Umsatzsumme kleiner 50 Mio. Euro und Bilanzsumme kleiner 43 Mio. Euro

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten des IGP-Projektes in Form einer Anteilfinanzierung nach dem „De-minimis Verfahren“, einer europäischen Förderregelung, die unter anderem Grenzen für Förderhöhen setzt.

Ablauf der Calls
Interessenten reichen im vollelektronischen Teilnahmewettbewerb eine Skizze mit kurzer Projektbeschreibung, erläuternden Abbildungen und Angaben zum Antragsteller ein. Skizzen, die in diesem Wettbewerb überzeugen können, kommen in die Jurybewertung. Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts (via online-Pitch) eingeladen werden. Auf Empfehlung der IGP-Jury werden die erfolgversprechendsten Projektskizzen zur Vollantragsstellung aufgefordert. Diese werden dann unter anderem nach formellen Kriterien geprüft, bevor die Projekte final bewilligt werden können.

Fördersätze
Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren.
Es gelten u. a.  folgende Fördersätze:

Antragsteller  MachbarkeitsprojekteMarktreifeprojekte
Kleinstunternehmen70 % 55 %
Kleine Unternehmen65 %  50 %
Mittlere Unternehmen60 % 45 %


Die tatsächliche Fördersumme (Zuwendung) berechnet sich aus den für das IGP-Projekt von Ihnen kalkulierten Kosten und dem je nach Projektform und Antragsteller gültigen Fördersatz (siehe Tabelle oben).

Bei Machbarkeitsprojekten können bis zu 80.000 Euro Projektkosten zur Berechnung der Zuwendung angesetzt werden. Für Marktreifeprojekte können diese Projektkosten bis zu 330.000 Euro betragen. Man spricht bei diesen Bemessungsgrenzen auch von zuwendungsfähigen Kosten.

Über diese genannten Bemessungsgrenzen hinausgehende projektbezogene Kosten muss der Antragsteller komplett allein finanzieren.

Bei Kooperationsprojekten liegt die Bemessungsgrenze der Projektkosten für das Kooperationsprojekt etwas höher: für Machbarkeitsprojekte sind max. 150.000 Euro und für Marktreifeprojekte max. 600.000 Euro als Gesamtprojektkosten über alle Kooperationspartner ansetzbar.


Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Förderprogrammen? Dann sprechen Sie Volker Lierhaus an!

E-Mail: volker.lierhaus@muelheim-ruhr.de
Tel.: 0208 455-6121