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Aus Gründerstipendium.NRW wird Gründungsstipendium.NRW

Das begehrte Förderprogramm wird um drei Jahre verlängert und kann durch innovative Gründerinnen und Gründer nun bis September 2026 in Anspruch genommen werden.

Bild: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen


Ab dem 1. Oktober 2023 erhalten neue Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Jahr lang 1.200 Euro monatlich statt wie bisher 1.000 Euro pro Monat.  Bei der Geburt eines Kindes kann das Stipendium um drei Monate verlängert werden. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Elterngeld beziehen, können das Stipendium bis zu 12 Monate pausieren. 

Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.

Insgesamt 37 Netzwerke mit 110 Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen übernehmen die Auswahl und Beratung der Interessenten. Sie unterstützen bei der Antragstellung und bieten eine zeitnahe Möglichkeit zur Präsentation vor den Jurys.

In der MEO-Region besteht die Jury aus Wirtschaftsförderungen, IHK, Handwerkskammer und der Universität Duisburg-Essen.


Ansprechpartner im Hause der Wirtschaftsförderung Mülheim an der Ruhr ist Mathias Meinke,
mathias.meinke@muelheim-ruhr.de, Tel. 0208 455-6127.