Fördermittel Investitionsförderung

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - investiv ↓

Ziel des regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes (RWP) ist die Stärkung strukturschwacher Regionen. In der aktuellen EU-Förderperiode (2022-2027) ist ganz Mülheim Fördergebiet geworden. 

Errichten Sie eine neue Betriebsstätte oder erweitern Sie Ihre bisherige, und schaffen dadurch neue Arbeitsplätze? Dann könnten Sie dafür u.U. mit attraktiven Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen belohnt werden.

Über Details informieren wir Sie gern persönlich. Und auch bei der Antragstellung unterstützen wir Sie – sprechen Sie uns an!

NRW.BANK.Infrastruktur ↓

Wer wird gefördert?
Gefördert werden:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
  • gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen)
  • Angehörige der freien Berufe
  • private Investoren
  • Die Rechtsform Ihres Unternehmens ist unerheblich.

Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen für Investitionen in die öffentliche oder die soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen erhalten:

Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben umsetzen:

  • Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen usw.)
  • Städtebaumaßnahmen (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen usw.)
  • Verkehrsinfrastruktur (Erstellung/Sanierung kommunaler Straßen usw.)
  • soziale Infrastruktur (Kindergärten, Kinderhorte, Krankenhäuser usw.)
  • Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Einrichtungen der Altenpflege und für betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
  • Bildungs- und Qualifizierungsinfrastruktur (Schulen, Hochschulen, Qualifizierungseinrichtungen usw.)
  • Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.)
  • Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung (Rathäuser usw.)
  • Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel, glasfasertaugliche Leerrohre, Verteilerkästen, Richtfunktechnik usw.)

Die NRW.BANK finanziert dabei folgende Maßnahmen mit:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (außer bei Breitbandinfrastruktur)
  • gewerbliche Baukosten
  • Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Kosten zum Erwerb von Lizenzen (außer laufende Lizenzgebühren)

Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

Der Investitionsort liegt Nordrhein-Westfalen.
Sie verwenden die geförderten Wirtschaftsgüter für die Dauer der ersten Zinsbindung zweckentsprechend, jedoch mind. für 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens.

Wie wird gefördert?
Förderart: Annuitäten- oder Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag: 150 Mio. €
Laufzeiten: zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden
Zinssatz:
bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit
Tilgung:
in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 10 Jahre)
außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Sicherheiten: banküblich
Übrigens: Ein höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungswünsche können individuell vereinbart werden. Wir beraten Sie gerne!

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der freien Berufe genutzt werden
  • rein wohnwirtschaftliche Vorhaben
  • Umfinanzierungen bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen

Nachhaltigkeit
Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien finden Sie hier.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Wichtig: Sie sollten den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

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