Einreichungsfrist "Ausschreibung Mahnmal-Wettbewerb" [MÜLHEIM]

Anlässlich des 80. Jahrestages der Schließung des nationalsozialistischen Arbeits- und Erziehungslagers am Flughafen Essen/Mülheim schreibt die Stadt Mülheim an der Ruhr einen offenen künstlerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb für ein Mahnmal zur Erinnerung an die zahlreichen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft aus.

Während des Zweiten Weltkriegs verpflichteten die Nationalsozialisten zahllose Menschen aus den von ihnen besetzten Gebieten zur Zwangsarbeit im Deutschen Reich. Im Juni 1941 wurde in Mülheim in leerstehenden Holzbaracken am westlichen Rand des Flugplatzes ein sogenanntes „Arbeitserziehungslager“ eingerichtet, in dem etwa 500 deutsche wie ausländische Gefangene unter härtesten und entwürdigenden Bedingungen Arbeit verrichten mussten. Bis zur Auflösung des Lagers im März 1945 kamen über 130 Menschen zu Tode.

„Gerade in der aktuellen Situation muss dieses Mahnmal viel mehr als eine Erinnerung an historische Ereignisse sein, sondern im wahrsten Sinne eine Mahnung daran, wie schnell gedankliche Abwertung und Ausgrenzung zu körperlicher Gewalt und Mord führen können. Es muss darum gehen, diesen Weg erst gar nicht zu beschreiten, sondern aktiv und Hand in Hand für die Demokratie und die Menschlichkeit zu kämpfen.“, so Dr. Daniela Grobe, Kulturdezernentin der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Für die Ausarbeitung und Ausführung der künstlerischen Gestaltung des Mahnmals, das in die Grünanlage an der Brunshofstraße integriert werden soll, stellt die Westdeutsche Luftwerbung Theodor Wüllenkemper GmbH & Co. KG Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung.

Die organisatorische Durchführung des Wettbewerbes in einem mehrstufigen Verfahren obliegt dem Kulturbetrieb mit seinem Kunstmuseum und Stadtarchiv. Bildende Künstler*innen, die in Nordrhein-Westfalen geboren sind oder ihren Wohnsitz dort haben, sind teilnahmeberechtigt und können bis zum 31. Dezember 2023 anonym ihre Wettbewerbsvorschläge im Kunstmuseum einreichen (1. Stufe). Aus den eingegangenen Beiträge wählt die Jury, die sich aus Vertreter*innen der Politik, Verwaltung, den Fachbereichen sowie externen Berater*innen aus dem Bereich der Bildenden Kunst zusammensetzt, vier Konzepte aus. Für die detaillierte Ausarbeitung der nominierten Wettbewerbsbeiträge bis zum 15. Juni 2024 erhalten die benannten Künstler*innen ein Honorar in Höhe von 800 Euro.
Der final ausgewählte Entwurf muss bis zum 30. Juni 2025 realisiert werden.


Ansprechpersonen

Dr. Stefanie Kreuzer | Telefon 0208 / 455 4170 | E-Mail stefanie.kreuzer(at)muelheim-ruhr.de
Anja Bauer-Kersken | Telefon 0208 / 455 4178 | E-Mail anja.bauer-kersken@muelheim-ruhr.de