Fortbildung / Beratung

Steigende Energiepreise, knapper werdende Ressourcen und zunehmender Wettbewerbsdruck zwingen Unternehmen zum Handeln. Ein effizienter und ressourcenschonender Einsatz von Material und Energie ist heute ein wichtiger Wettbewerbs- und Standortfaktor. Genau hier setzt das Beratungsprogramm „Ressourceneffizienz“ des Landes Nordrhein-Westfalen an.

Mit gezielten Förderzuschüssen unterstützt das Programm Unternehmen dabei, Material- und Energieeinsätze zu reduzieren, Produkte und Prozesse zu optimieren sowie den Wandel hin zu einer Circular Economy aktiv voranzutreiben.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Ziele des Programms, die Fördermöglichkeiten und den konkreten Nutzen für Unternehmen

Ziel des Förderprogramms

Das Beratungsprogramm „Ressourceneffizienz“ unterstützt Unternehmen dabei, konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz umzusetzen und dadurch sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Potenziale zu erschließen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Verbindung mit Mitteln des Landes NRW erhalten. Große Unternehmen können im Rahmen der De-minimis-Beihilfe gefördert werden.

Entscheidend für die Förderfähigkeit ist, dass die Beratungsleistung eindeutig auf den Förderzweck ausgerichtet ist. Aus dem Förderantrag muss nachvollziehbar hervorgehen, wie die Beratung zur Verbesserung der Ressourceneffizienz beiträgt und welche konkreten Ergebnisse erzielt werden sollen. Die Ausgestaltung der Beratung ist dabei bewusst flexibel, so dass sie an die individuellen Anforderungen des Unternehmens angepasst werden kann.

Beispiele förderfähiger Projekte

Gefördert werden unter anderem Beratungsleistungen zu folgenden Themen:

  • Produktanalysen zur Verringerung von Materialverluste, Ausschuss und Energieverbrauch,
  • Prozessanalysen und Prozessoptimierungen zur effizienteren Gestaltung von Geschäftsabläufen,
  • ressourcenschonendes Produktdesign, beispielsweise durch
    • Modularisierung,
    • vereinfachtn Wartung,
    • bessere Demontierbarkeit,
    • Reduzierung der Ressourcenintensität
  • Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen, etwa durch die Integration von Serviceleistungen,
  • Entwicklung von Wiederverwendungs-, Rücknahme- und Kreislaufkonzepten.

Unterstützung durch die Effizienz-Agentur NRW

Bereits vor der Antragstellung können Unternehmen die kostenfreie Unterstützung der Effizienz-Agentur NRW (efa) in Anspruch nehmen. Im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) prüft die efa die fachliche Eignung der Vorhaben.

Darüber hinaus bietet sie kostenfreie Erstberatungen und Relevanzanalysen zu den Themen Ressourceneffizienz und zur Circular Economy an, begleitet Unternehmen während der Projektumsetzung und unterstützt bei einer reibungslosen Abwicklung des Förderverfahrens bis hin zur Auszahlung der Fördermittel.

Weitere Informationen

Ausführlich Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) erhalten Sie auf den Seiten des LANUK sowie der Effizienz-Agentur NRW (EFA)

Gut qualifizierte Beschäftigte sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Gleichzeitig verändern Digitalisierung, neue Technologien und der Strukturwandel die Anforderungen an viele Arbeitsplätze. Die gezielte Weiterbildung der eigenen Mitarbeitenden bietet Unternehmen die Chance, Fachkräfte zu sichern und auf zukünftige Aufgaben vorzubereiten.

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen dabei im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung nach dem Qualifizierungschancengesetz. Je nach Betriebsgröße, Qualifizierungsziel und den jeweiligen Voraussetzungen können sowohl Lehrgangskosten als auch Arbeitsentgelt während der Weiterbildung bezuschusst werden.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den Fördermöglichkeiten. Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten können im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung grundsätzlich bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten sowie bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts übernommen werden. Für größere Unternehmen gelten entsprechend abgestufte Fördersätze. Auch für bestimmte Personengruppen, beispielsweise Beschäftigte ohne Berufsabschluss, bestehen besondere Fördermöglichkeiten.

Da die Förderung an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist – unter anderem hinsichtlich der Weiterbildungsinhalte, der Dauer und des Bildungsträgers – empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung vor Beginn der Qualifizierung.

Die Wirtschaftsförderung unterstützt Unternehmen gerne dabei, passende Fördermöglichkeiten zu identifizieren und den Kontakt zu den zuständigen Ansprechpartnern der Bundesagentur für Arbeit herzustellen. Nutzen Sie die Förderangebote, um die Kompetenzen Ihrer Beschäftigten gezielt auszubauen und Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Jetzt über die Fördermöglichkeiten informieren!

Wenn Sie als Mülheimer Unternehmen weitere Informationen oder Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung von Förderprogrammen benötigen, steht Ihnen unser Kollege Herr Lierhaus, volker.lierhaus@muelheim-ruhr, Tel. 0208 / 455 – 6121, gerne zur Verfügung.

Dieses Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden sowohl allgemeine Beratungen zur Unternehmensführung als auch spezielle thematische Beratungen etwa für besondere Gruppen von Mitarbeitenden (z.B. Schwerbehinderte, Migrant*innen, ältere Arbeitnehmer*innen), aber auch Unternehmenssicherungsberatungen für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Jungunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Beantragung der Förderung ein kostenloses Beratungsgespräch mit einer regionalen Beratungsstelle führen; aber auch allen anderen interessierten Unternehmen wird dieses Beratungsgespräch empfohlen.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch hier.

Das Beratungsprogramm fördert Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung durch einen Zuschuss.

Gefördert werden einerseits Gründung eines gewerblichen Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen, aber auch die Übernahme eines gewerblichen Einzelunternehmens oder Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile. Auch Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile werden gefördert.

Die Förderhöhe bemisst sich nach der Beratungsart:

Beratungsart     Umfang Pauschaule Höhe
der Zuwendung
Beratungstagessatz
von 1020 €
Neugründung/Beteiligung Max. 6 Tagewerke Regelfall 50 % Förderquote
(auch Zirkelberatung)
510 €
Betriebsübernahme Max. 4 Tagewerke Regelfall 50 % Förderquote
(auch Zirkelberatung)
510 €
Nebenerwerb zum
Haupterwerb
Max. 4 Tagewerke 80 Prozent 510 €
Spezielle Beratungen Zus. Max. 2.
Tagewerke
80 Prozent 816 €
Zirkelberatung Max. 1 Tagewerk 90% Zirkelberatung,
Bürgergeldempfängerinnen
und -empfänger
918 €

Vor der Antragstellung ist ein Gespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle zu führen. Die Wirtschaftsförderung Mülheim an der Ruhr ist zugelassen und steht gern für ein solches Gespräch zur Verfügung.

Jens Niederhagen, jens.niederhagen@muelheim-ruhr.de, Tel. 0208 455 6125
Mathias Meinke, mathias.meinke@muelheim-ruhr.de, Tel. 0208 455 6127

Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier 

Ziel des regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes (RWP) ist die Stärkung strukturschwacher Regionen. In der aktuellen EU-Förderperiode (2022-2027) ist ganz Mülheim Fördergebiet geworden.

Errichten Sie eine neue Betriebsstätte oder erweitern Sie Ihre bisherige, und schaffen dadurch neue Arbeitsplätze? Dann könnten Sie dafür u.U. mit attraktiven Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen belohnt werden.

Über Details informieren wir Sie gern persönlich. Und auch bei der Antragstellung unterstützen wir Sie – sprechen Sie uns an!

Das RWP umfasst neben Investitionsförderung auch Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen: Machbarkeitsstudien und Umsetzungsberatungen für verschiedene Vorhaben rund um Finanzierung, Umstrukturierung, Übernahme, Beteiligung und neuen Absatzmärkten können zu 50%, bei Initiativen aus der Belegschaft sogar bis zu 80% bezuschusst werden.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch hier