Fachkräfte
Berufliche Weiterbildung ist ein Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Um den Fachkräftemangel aktiv zu begegnen helfen Zuschüsse den Unternehmen den Wandel in Wirtschaft und Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.
Für Unternehmen und Betriebe in Nordrhein-Westfalen stehen verschiedene Unterstützungsangebote und Förderinstrumente bereit, um Fachkräfte zu sichern und Arbeit und Beschäftigung erfolgreich zu gestalten. Im Fokus: Qualifizierung und eine beteiligungsorientierte Organisation von Arbeitsprozessen, die dabei unterstützen, den digitalen und demografischen Wandel zu bewältigen.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist. Sie möchten jemanden einstellen, der sich auf eine freie Stelle in Ihrem Unternehmen beworben hat? Eigentlich verfügt sie oder er (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse, die Sie von Ihrer künftigen Mitarbeiterin oder Ihrem künftigen Mitarbeiter erwarten? Eine Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, ist erforderlich? Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie bei Ihrem Vorhaben durch einen Eingliederungszuschuss unterstützen.
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Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Neue Technologien, umfangreiche Prozesse, schnellere Abläufe – der digitale Wandel ist herausfordernd. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen sich anstrengen, um bei dem hohen Tempo mithalten zu können.
Hier setzt die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) an, das neue Beratungsprogramm der Europäischen Union und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen. Das INQA-Coaching bietet individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für den digitalen Wandel. Im Fokus der Beratung steht die Beteiligung der Beschäftigten bei der Entwicklung von digitalen Lösungskonzepten, was zu einer höheren Akzeptanz in der Belegschaft und somit einer nachhaltigen Wirkung der Maßnahmen führt.
Mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können zur Digitalisierung z.B. Ihre Arbeitsorganisation einen Beratungsscheck für das INQA-Coaching beantragen.
Die Beratung umfasst maximal 12 Beratungstage a 8 Stunden. Dabei werden 80 % der anfallenden Beratungskosten übernommen. Das neue INQA-Coaching kann ausschließlich von autorisierten Unternehmensberatern und Beraterinnen durchgeführt werden. Eine Übersicht der autorisierten INQA-Coaches in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Wer kann INQA-Coaching nutzen?
Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:
- Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
- Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
- Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
- Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
- Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).
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Arbeitgebende können in dem neuen Online-Tool mit wenigen Klicks selbst herausfinden, ob sie möglicherweise eine unterstützende Förderleistung erhalten können – zum Beispiel bei Neueinstellungen oder für bereits beschäftigte Mitarbeitende.
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Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie, indem Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildung fördert.
Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.
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In Nordrhein-Westfalen können frisch verbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister eine Prämie beantragen: Mit 2.500 Euro für die erfolgreich abgeschlossene Prüfung stärkt die Landesregierung und die Europäische Union die Aufstiegsfortbildung im Handwerk. Die Meisterprämie ist ein Baustein der Fachkräfteoffensive NRW.
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Mit dem Willkommensgeld NRW unterstützt die Landesregierung ausländische Pflegefachkräfte beim beruflichen Neustart auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt. Das Angebot richtet sich an Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, sogenannten Drittstaaten, die in ihrem Heimatland einen Abschluss zur Pflegefachkraft erworben und sich für eine Beschäftigungsaufnahme in Nordrhein-Westfalen entschieden haben.
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Ihr Unternehmen bildet Menschen mit Behinderungen aus oder beschäftigt sie während einer Weiterbildung. In bestimmten Fällen können Sie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt erhalten.
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