Digitalisierung / Innovation

In vielen Bereichen der Spitzenforschung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit KMU-innovativ vereinfacht das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU.

Ein zentraler Lotsendienst hilft bei allen Fragen weiter.

Verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit.

KMU-innovativ ist in Technologiefeldern integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind:

Technologiefeld Kurzbeschreibung
Biomedizin Forschung an biologischen Grundlagen von Krankheiten und ihrer Behandlung.
Bioökonomie Nutzung biologischer Ressourcen für nachhaltige Wirtschaftsprozesse.
Elektronik Entwicklung von Bauteilen und Systemen für elektrische und digitale Anwendungen.
HPC (High Performance Computing) Hochleistungsrechnen für Simulationen, KI, Datenanalyse.
Autonomes Fahren Technologien für selbstfahrende Fahrzeuge, Sensorik, KI und Regelung.
IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Vernetzte Systeme, Datenübertragung, IT-Infrastruktur.
Interaktive Technologien Mensch-Maschine-Interaktion, AR/VR, intuitive Benutzeroberflächen.
Klima und Energie Technologien zur Energiewende, Emissionsreduktion und Klimaschutz.
Materialforschung Entwicklung neuer Werkstoffe mit verbesserten Eigenschaften.
Medizintechnik Geräte und Systeme zur Diagnose, Therapie und Patientenversorgung.
Photonik und Quanten Lichtbasierte Technologien, Quantenkommunikation und -sensorik.
Ressourcen und Kreislaufwirtschaft Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen, Recycling, Wiederverwertung.
Zukunft der Wertschöpfung Digitalisierung, Automatisierung und Resilienz industrieller Prozesse.

 

Spitzenforschung bietet KMU die Chance, mit neuen Produkten und Prozessen erfolgreich im Markt zu bestehen. Bei der Erschließung neuer Märkte sind KMU besonders flexibel und schnell. Dies gilt gerade für neue Forschungsfelder, in denen Geschwindigkeit entscheidet. Wichtige Impulse hierfür kommen in vielen Fällen aus mittelständischen Unternehmen. Auch in den Dienstleistungsbranchen sind es vor allem KMU, die in Forschung und Entwicklung investieren.

Chancen

  • Kleine und mittlere Unternehmen stärken mit ihren praxisorientierten Ideen und technologischen Entwicklungen den Innovationsstandort. KMU-innovativ unterstützt sie bei der Umsetzung risikoreicher Forschungsvorhaben.
  • Enge Kooperationen von KMU mit der Wissenschaft ermöglicht eine Forschung, die den Wirtschaftsstandort unmittelbar nach vorne bringt. KMU-innovativ schafft Raum für leistungsfähige Verbünde.
  • Mit einem umfassenden Beratungsangebot unterstützt KMU-innovativ auch jene, die sich erstmals um Fördermittel bewerben. Das Antragsverfahren ist schnell und auf KMU zugeschnitten. So gelingt der Einstieg in die Forschungsförderung.

Wer kann sich um Fördermittel bewerben

Förderungswürdig sind Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz in dem jeweiligen Technologiefeld. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU mit Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den an der Forschung und Entwicklung beteiligten KMU zugutekommen.

Fristen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Karlsruhe ein.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

WEITERE INFORMATIONEN

Fördert externe Management- und Beratungsdienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Leistungen dürfen nur durch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.
Info

Wer und wie wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei der Einstellung eines Hochschulabsolventen bzw. einer Hochschulabsolventin zur Umsetzung von Digitalisierungs-, Innovations- oder Nachhaltigkeitsvorhaben. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Personalkosten über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 48.000 € (abhängig von Unternehmensgröße und Abschluss).

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Einstellung einer Assistentin oder eines Assistenten, die bzw. der ein klar abgegrenztes Projekt im Unternehmen umsetzt, z. B.:

  • Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungs- oder Innovationsstrategien
  • Einführung neuer digitaler Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen
  • Projekte in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klimaschutz oder Ressourceneffizienz
  • Aufbau von neuem Know-how im Unternehmen durch akademisch qualifizierte Fachkräfte

Voraussetzung ist, dass es sich um eine zusätzliche Stelle handelt und das Projekt über das Tagesgeschäft hinausgeht.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt digital:

  1. Registrierung im sogenannten Wartesaalverfahren im Kundenportal der NRW.BANK
  2. Aufforderung zur Antragstellung, sobald ein Platz verfügbar ist
  3. Einreichung des vollständigen Förderantrags innerhalb der vorgegebenen Frist

Wichtig: Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Die Einstellung der Assistentin bzw. des Assistenten vor Förderzusage ist nicht zulässig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der NRW.BANK oder

Ihrem Ansprechpartner im Unternehmensservice der Mülheimer Wirtschaftsförderung:

Volker Lierhaus

0208 455-6121, volker.lierhaus@muelheim-ruhr.de

Wer und wie wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei, zukunftsweisende digitale Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu entwickeln oder weiterzuentwickeln mit einem Zuschuss von 50% der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 € / Bagatellgrenze: 4.000 €.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte, in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:

  • Künstliche Intelligenz (KI)
  • Algorithmen des maschinellen Lernens
  • Data-Mining-Verfahren
  • Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung
  • AR/VR-Technologien

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung ist digital und zweistufig aufgebaut:

  1. Losverfahren über eine Registrierung im NRW.BANK-Kundenportal
  2. Einreichung des Förderantrag nach erfolgreicher Losung (innerhalb von 28 Tagen).

Wenn Ihr Los nicht gezogen wurde und weiterhin Interesse am Förderprogramm besteht, ist eine erneute Teilnahme am Losverfahren erforderlich.

Wichtig: Vor Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden!

Weitere Informationen erhalten Sie bei der NRW.BANK oder

Ihrem Ansprechpartner im Unternehmensservice der Mülheimer Wirtschaftsförderung:

Volker Lierhaus
0208 455-6121, volker.lierhaus@muelheim-ruhr.de

Wer und wie wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei, ihre IT- und Informationssicherheit systematisch zu verbessern.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € / Bagatellgrenze: 4.000 €. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden externe Dienstleistungen, die dazu beitragen, die digitale Sicherheit im Unternehmen nachhaltig zu stärken, z. B.:

  • Analyse des IT-Sicherheitsniveaus (z. B. Schwachstellen- oder Risikoanalysen)
  • Entwicklung und Umsetzung von IT-Sicherheits- oder Datenschutzkonzepten
  • Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen, Datenverlust oder Ransomware
  • Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende im Bereich IT-Sicherheit

Gefördert werden ausschließlich externe Leistungen; eigene Personalkosten sind nicht förderfähig. 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung ist digital und zweistufig aufgebaut:

  1. Teilnahme am Losverfahren durch Registrierung im NRW.BANK-Kundenportal
  2. Einreichung des Förderantrags nach erfolgreicher Losung (innerhalb von 28 Tagen)

Wurde das Los nicht gezogen, kann bei weiterem Interesse erneut am Losverfahren teilgenommen werden.

Wichtig: Vor Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen und kein Auftrag vergeben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der NRW.BANK oder

Ihrem Ansprechpartner im Unternehmensservice der Mülheimer Wirtschaftsförderung:

Volker Lierhaus

0208 455-6121, volker.lierhaus@muelheim-ruhr.de

Die NRW.BANK, die Förderbank für Nordrhein-Westfalen, hat in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium NRW in 2025 das Programm „NRW.BANK.Invest Zukunft“ gestartet. Dieses zielt darauf ab, Investitionen in die Transformation von Unternehmen zu fördern und somit einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes zu leisten.

Nachhaltigkeit, Digitalisierung Innovation – Unternehmen in NRW, die in diese Bereiche investieren, bekommen jetzt Rückenwind.

NRW.BANK.Invest Zukunft bietet zinsvergünstigte Darlehen (maximale mögliche Zinsvergünstigung von 1,5 %) und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 %. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von noch besseren Konditionen.

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung der Geschäftsprozesse
  • Elektromobilität und umweltfreundliche Technologien
  • Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktionsverfahren
  • Umstellung auf Erneuerbare Energien
  • Einsatz von KI

Auch die Einführung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Verfahren wird unterstützt.

Wer kann profitieren?

Alle Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können die zinsvergünstigten Darlehen nutzen – unabhängig von ihrer Größe. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Tilgungsnachlass von fünf, zehn oder 20 Prozent – abhängig von Investitionshöhe und Unternehmensgröße. Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf zehn Millionen Euro. Die höchstmögliche Ersparnis für ein kleines Unternehmen, das zehn Millionen Euro investiert, liegt bei zwei Millionen Euro.

KMU profitieren besonders stark – Beispielrechnung:
Bei einer Darlehenssumme von 500.000 Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren kann ein kleines Unternehmen bis zu 170.000 Euro sparen.

Einfacher Antragsprozess

Förderdarlehensanträge erfolgen über das Hausbankverfahren.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: www.nrwbank.de/investzukunft

Fördert FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien, Leistungen zur Markteinführung.

Unternehmen werden dabei unterstützt, ihre Forschungs- und Innovationsanstrengungen auf hohem Niveau fortzusetzen und verstärkt neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln, um sich im globalen Wettbewerb zu behaupten. Die intensive Zusammenarbeit der Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen beschleunigt den Transfer fortschrittlicher Technologien in die Wirtschaft.

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