Bild: Stadt Mülheim an der Ruhr
Um die gemeinsame Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenkonzepts für den Flughafen Essen/Mülheim gemeinsam mit der Stadt Mülheim an der Ruhr zu ermöglichen, ist seitens der Stadt Essen ein jährlicher Verlustausgleich in Höhe von 50 Prozent der gemeinsamen Flughafengesellschaft (FEM) zur Verfügung zu stellen. Der Mitgesellschafter, die Stadt Mülheim an der Ruhr, trägt ebenfalls einen Anteil von 50 Prozent. Der Rat hat den Ausgleich in der Sitzung am 27. September beschlossen und damit gleichzeitig den Weiterbetrieb beschlossen.
Zwei mögliche Zukunftsvarianten für die Entwicklung des Flughafens Essen/Mülheim
Der Rat hatte die Verwaltung beauftragt, kooperativ mit Mülheim an der Ruhr zwei Zukunftsvarianten für das Flughafenareal zu prüfen. Die Vorschläge sind einerseits auf die Aufgabe des Flugbetriebs mit einer Gewerbeflächenentwicklung (Variante 1) und andererseits auf den Weiterbetrieb des Flugbetriebs ebenfalls unter Schaffung zusätzlicher Gewerbebauflächen (Variante 2) gerichtet.
Der Planungsprozess und die Klärung offener Fragen werden in einem interkommunalen und interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) unter Beteiligung der FEM geführt. Der aktualisierte Zeit- und Ablaufplan wird nicht vor 2025 umgesetzt sein. In einem vorherigen Beschluss hatte der Rat zuletzt – in Erwartung der Stilllegung des Verkehrslandeplatzes bis spätestens 2024 - formal die Zahlungen an die FEM auf das Haushaltsjahr 2023 begrenzt.