Erhöhung der RWP-Förderung in NRW auf 240 Mio. Euro

Nun fördert das RWP auch Investitionen, mit denen die Transformation zu einer klimaneutralen, insgesamt nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden kann.

Bild: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen


In NRW bzw. mit der neuen RWP-Richtlinie sehen die Änderungen folgendes vor:

Welche Regionen bzw. Städte sind im Fördergebiet?

Bereits im letzten Jahr wurde die sogenannte Gebietskulisse in NRW erweitert. Unterschieden wird dabei zwischen C- und D-Fördergebieten, die jeweils eine unterschiedliche Förderquote begründen. Grob zusammengefasst gehören dazu das Ruhrgebiet (u. a. Mülheim an der Ruhr), die östlichen Landkreise und Städte wie z. B. Höxter, Lippe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Teile der Bergischen Region (u.a. Wuppertal, Oberbergischer Kreis, Remscheid) sowie im Westen Euskirchen, Städteregion Aachen, Viersen, Kleve und Teile des Landkreises Wesels dazu). Nur innerhalb dieser Gebietskulisse greift die RWP-Förderung.

Was wird gefördert?

Einen Zuschuss gibt es für Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen für bestimmte Investitionsvorhaben.

Die Zuschüsse lassen sich für verschiedene Vorhaben nutzen:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

Interessant ist, dass die Unternehmen jetzt eine Wahlmöglichkeit haben zwischen der Förderung von Investitionen in Sachkapital oder Lohnausgaben von qualifizierten Fachkräften mit einem Gehalt inklusive Sozialausgaben von größer 65.000 Euro.

KMU können darüber hinaus Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist oder die neuen innovativen Produkte durch das KMU in der Gründungsphase maßgeblich selbst entwickelt worden sind.

Anträge und Beratungs-Optionen:

Anträge können ab sofort bei der NRW.BANK gestellt werden. Bei ihr gibt es auch eine antragsbezogene Förderberatung.
Bei der Mülheimer Wirtschaftsförderung berät Sie gerne Herr Mathias Meinke, (0208) 455-6127, mathias.meinke@muelheim-ruhr.de


Veranstaltungsheinweis: Das neue RWP - online in 90 Minuten

Die Mülheimer Wirtschaftsförderung lädt am Dienstag, den 26. September, mit der EWG, der OWT, der NRW.Bank und der Sparkasse Essen zu einer Online-Information zur Zuschussförderung über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) ein.

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