Unternehmensnachfolge (2): Interview mit Prof. Dr. David A. Harrison {ARCHIV}
24. September 2024
Bild: David A. Harrison (privat)
Wir setzen heute unsere Reihe zur Unternehmensnachfolge mit einem Interview mit Prof. Dr. David A. Harrison fort. Er ist vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung.
Wirtschaftsförderung Mülheim: Welche wesentlichen Faktoren spielen bei der Bewertung eines Unternehmens eine Rolle, insbesondere im Kontext einer Nachfolge?
Prof. Dr. David A. Harrison: Bewerten heißt Vergleichen. Vor diesem Hintergrund stellt man bei einer Unternehmensbewertung die in der Zukunft erwarteten finanziellen Überschüsse des Unternehmens der Rendite einer Alternativanlage gegenüber. Die Alternativanlage muss dabei insbesondere risikoäquivalent zum operativen Risiko des zu bewertenden Unternehmen sein, damit ein Vergleich sinnvoll ist. Bei der Bewertung eines Unternehmens sind daher vor allem die Ertragserwartungen des Unternehmens in der Zukunft sowie das Risiko des Geschäftsmodells des Bewertungsobjekts wesentliche wertbildende Faktoren. Im Kontext einer Nachfolge ist die Frage der Übertragbarkeit der Ertragskraft des Unternehmens, die oft eng mit dem bisherigen Eigentümer verknüpft ist, auf einen Nachfolger besonders relevant.
Wirtschaftsförderung Mülheim: Wie sollten sich Unternehmerinnen und Unternehmer auf eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Nachfolge vorbereiten?
Prof. Dr. David A. Harrison: Es wird zwar die Zukunftsperspektive eines Unternehmens bewertet. Denn für die Vergangenheit gibt der Kaufmann bekanntlich nichts. Jedoch wird die Zukunftsentwicklung regelmäßig auf Basis der Analyse der Vergangenheit prognostiziert. Dabei wird die Vergangenheit insbesondere um Aspekte bereinigt, die keinen Prognosecharakter aufweisen, wie einmalige oder nicht betriebsbedingte Aufwendungen und Erträge. Vor diesem Hintergrund ist Qualität der bereitgestellten finanziellen Informationen zum Bewertungsobjekt wichtig. Daher sollten vollständige Jahresabschlüsse, Summen- und Saldenlisten sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen (sog. BWA) zum Bewertungsstichtag sowie für die letzten fünf Jahre vorliegen. Idealerweise wurden diese von einem Steuerberater erstellt oder gar durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Wirtschaftsförderung Mülheim: Welche häufigen Probleme begegnen Ihnen im Zusammenhang mit Unternehmensbewertung für Nachfolgeprozesse und wie können diese überwunden werden?
Prof. Dr. David A. Harrison: Zu finanziell besonders schwerwiegenden Problemen kann die Übertragung von Unternehmen auf Angehörige oder Mitarbeiter führen. Denn vor allem wenn das Finanzamt die Gegenleistung für die übertragenen Unternehmensanteile als zu gering erachtet, kann dies bei der Übertragung auf Angehörige insbesondere zu schenkungsteuerlichen Konsequenzen und zudem zu lohnsteuerlichen Folgen bei der Übertragung auf Mitarbeiter führen. Ein vor der Übertragung erstelltes Gutachten zum Unternehmenswert kann dazu beitragen, diese steuerlichen Probleme zu begrenzen bzw. zu vermeiden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Gutachten den Anforderungen der Finanzverwaltung genügt, um eine entsprechende Akzeptanz finden zu können. Dies ist grundsätzlich bei Gutachten zum sog. objektivierten Unternehmenswert der Fall, der nach den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts für Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) ermittelt wurde.
Wirtschaftsförderung Mülheim: Welche Besonderheiten treten bei der Bewertung von eher kleinen und mittleren Unternehmen auf?
Prof. Dr. David A. Harrison: Zwar ist die Unternehmensstruktur sowie das Geschäftsmodell eines KMU regelmäßig weniger komplex als bei einem großen Unternehmen, was die Bewertung grundsätzlich vereinfacht. Dem steht jedoch gegenüber, dass die Aktualität und Qualität der finanziellen Informationen aus dem Rechnungswesen eines KMU oft geringer als bei großen Unternehmen ist. Zudem erstellen KMU meist keine regelmäßigen anlassunabhängigen Planungsrechnungen, sodass eine integrierte Planung aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Cashflow-Rechnung durch den Bewerter erstellt werden muss. Auch die Ermittlung von Vergleichsunternehmen zur Bemessung des Risikozuschlags im Kapitalisierungszinssatz, die Einschätzung der Übertragbarbkeit der Ertragskraft des Bewertungsobjekts auf einen Nachfolger sowie die Bestimmung eines angemessenen kalkulatorischen Unternehmerlohns sind typische Problemfelder bei der Bewertung von KMU.
Wirtschaftsförderung Mülheim: Warum ist eine fundierte Unternehmensbewertung so wichtig für eine erfolgreiche Nachfolge?
Prof. Dr. David A. Harrison: Die subjektive Einschätzung des Werts des Unternehmens durch seinen Eigentümer weicht teilweise deutlich vom Marktwert des Unternehmens ab. Dies kann dazu führen, dass ein Unternehmer mit nicht marktgerechten Wertvorstellungen in Verkaufverhandlungen mit einem fremden Dritten als potentiellem Nachfolger einsteigt, was die weiteren Verhandlungen negativ beeinträchtigen kann. Hier kann eine im Vorfeld durchgeführte Unternehmensbewertung zur Ermittlung des Verkehrswert des Unternehmens dazu beitragen, Verkaufsgespräche von Beginn an zielführend zu gestalten und Argumentationshilfen für die Verhandlungen zu schaffen.
Wirtschaftsförderung Mülheim: Können Sie ein Beispiel aus Ihrer Praxis nennen, bei dem eine sorgfältige Unternehmensbewertung entscheidend für den erfolgreichen Abschluss einer Unternehmensnachfolge war?
Prof. Dr. David A. Harrison: Im Rahmen von Unternehmensnachfolgen werde ich meist als Bewerter herangezogen, wenn es zu differierenden Auffassungen hinsichtlich der richtigen Höhe des Unternehmenswert mit dem Finanzamt gekommen ist. Hier kann ich meist als neutraler Gutachter durch meine Unternehmensbewertungsgutachten dazu beitragen, dass eine sachgerechte Lösung hinsichtlich des Werts des übertragenen Unternehmens gefunden wird. Besser ist natürlich die Erstellung eines entsprechenden Bewertungsgutachtens bereits im Rahmen der Gestaltung einer Übertragung und damit bevor es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt kommt, da diese so häufig vermieden oder zumindest begrenzt werden können.
Dr. David A. Harrison ist Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbes. Finanz- und Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung. Er erstellt Gutachten zu Unternehmenswerten für Gerichte, Unternehmen und Privatpersonen. Darüber hinaus ist er als Bewertungsexperte unterstützend für Rechtsanwälte und Steuerberater tätig und berät bei der Veräußerung und beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, der Abfindung ausscheidender Gesellschafter, Nachfolgeregelungen, erbrechtlichen Auseinandersetzungen, der Ermittlung des Zugewinnausgleichs sowie steuerlichen Bewertungsfragen.
TEIL 1 Neue Reihe Unternehmensnachfolge: Interview mit Mathias Meinke