Mitteilungspflicht elektronische Kassen [E]
13.02.2025
Betriebe müssen ab 2025 ihre elektronischen Kassensysteme bei ihrem Finanzamt melden – Seit 2020 bestehende Pflichten sollen nun auch erfüllbar werden!
Ab dem 1. Januar 2025 sollen Unternehmen in Deutschland die technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) ihrer elektronischen Kassensysteme auch elektronisch beim Finanzamt anmelden können – hierzu verpflichtet wären sie bereits seit viereinhalb Jahren.
Wie das BMF Ende Juni 2024 mitteilte, steht die Meldemöglichkeit für TSE – wie auch für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler – ab dem kommenden Jahr über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Unternehmen müssten entsprechende Systeme bis spätestens 31. Juli 2025 den Behörden melden, so das Ministerium.
Wie das BMF Ende Juni 2024 mitteilte, steht die Meldemöglichkeit für TSE – wie auch für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler – ab dem kommenden Jahr über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Unternehmen müssten entsprechende Systeme bis spätestens 31. Juli 2025 den Behörden melden, so das Ministerium.
Die IHK zu Essen bietet gemeinsam mit der RST Witte & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB zu den aktuellen Neuigkeiten am Donnerstag, 13. Februar 2025, 15:00 – 16:00 Uhr, IHK zu Essen (Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen, Plenarsaal, 5. Etage) eine kostenfreie Veranstaltung an.
Wir laden interessierte Unternehmen aus der meo-Region ein, sich zu informieren und Fragen zu stellen und freuen uns auf Ihr Kommen!
Ausschließliche Anmeldungen und weitere Informationen in unserer Veranstaltungsdatenbank hier