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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz [ONLINE]

06.05.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) tritt ab Juni 2025 in Kraft.

Mit diesem Gesetz werden nun auch Unternehmen in verschiedenen Bereichen, z. B. im Onlinehandel oder im direkten Kundenkontakt, zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Deren Internetseiten, Webshops oder Produktvideos müssen diverse Anforderungen erfüllen.

Welche Unternehmen vom BFSG betroffen sind und welche Ausnahmen es gibt; welche digitalen Medien gemeint sind und was zu erfüllen ist; praktische Handlungsfelder, Lösungsansätze und Beispiele zur Umsetzung – darüber informiert unser Webinar der IHK Köln in Kooperation mit der Initiative #GemeinsamDigital.

Das erwartet Sie:

Was sind die Anforderungen? Wer ist betroffen? Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?
Ein Überblick für Unternehmen
Sven Niklas | Bundesfachstelle Barrierefreiheit


IHK Köln
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