NRW entlastet Kommunen massiv von Altschulden
6. Januar 2026
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Ende Dezember hat das Land Nordrhein-Westfalen die Bewilligungsbescheide zur Altschuldenentlastung an 167 Kommunen versandt – darunter auch Mülheim an der Ruhr. Die Stadt erhält eine Entlastung in Höhe von rund 840 Mio. Euro und damit den Betrag, den sie im Rahmen der Altschuldenhilfe angemeldet hatte. Das entspricht 76,4 Prozent der gesamten (bisherigen) Altschulden Mülheims.
Oberbürgermeister Marc Buchholz begrüßt den Schritt des Landes: „Auf die Altschuldenentlastung haben die Städte lange Zeit gewartet. Es ist gut, dass das Land seine Zusage eingehalten hat.“
Mülheims Kredite und die damit verbundenen Zinsaufwendungen werden im Laufe des Jahres 2026 schrittweise durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Die daraus resultierende Zinsentlastung war bereits bei der Haushaltseinbringung berücksichtigt. Ende 2023 beliefen sich die Altschulden Mülheims auf rund 1,1 Milliarden Euro. Nach Oberhausen erhält Mülheim an der Ruhr damit den zweithöchsten Entlastungsanteil im Land.
Insgesamt übernimmt Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes kommunale Verbindlichkeiten in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro. Ziel des Programms ist es, hoch verschuldete Städte und Gemeinden nachhaltig zu stabilisieren und neue finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen.
Hintergrund:
Am 9. Juli 2025 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das von der Landesregierung als Entwurf eingebrachte Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (AESG) ohne Änderungen beschlossen. Das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Kommunen in Summe von der Hälfte ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2023 vorhandenen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu befreien und diese kommunalen Altschulden in die Landesschuld zu übernehmen.
Jeder einzelnen teilnehmenden Kommune wird dabei eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 41,1 Prozent abgenommen. Über diesen Prozentsatz hinaus greift eine Spitzenentschuldungsregelung für besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinden: Sollten nach der Mindestentschuldung noch übermäßige Verbindlichkeiten oberhalb der Schwelle von 1.500 Euro pro Kopf vorhanden sein, werden diese vollständig in die Landesschuld übernommen.
Die Teilnahme an der anteiligen Altschuldenentlastung ist freiwillig und erfolgte auf Antrag. Der Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm konnte bis zum 30. November 2025 bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, gestellt werden. Die Übernahme der kommunalen Kreditverträge durch das Land erfolgt nun in einem Zeitraum ab Bestandskraft der Bewilligungsbescheide bis zum 31. Dezember 2026.