Neues in 2026
5. Januar 2026
Bild: Stadt Mülheim an der Ruhr/Canva
Zum Jahreswechsel 2025/2026 traten zahlreiche Neuerungen in Kraft, die Unternehmen aller Branchen betreffen – von Arbeitsmarkt und Steuern über Energie bis hin zu Digitalisierung, Klima- und Verbraucherschutz. Der folgende Beitrag skizziert die wichtigsten Punkte. Weitergehende Informationen befinden sich u.a. auf den Seiten der zuständigen Ministerien. Setzen Sie sich für Fragen gern mit Ihrer Wirtschaftsförderung in Verbindung.
Arbeit, Löhne und Sozialabgaben
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro je Stunde, wodurch sich auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich erhöht. Parallel erhöhen sich die Mindestausbildungsvergütungen (z. B. 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr) sowie die Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken‑, Pflege- und Rentenversicherung wie folgt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erhöhen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. 2025 waren es noch 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro im Monat.
In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.450 Euro im Monat. 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro im Monat.
Bis Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt werden, sodass Unternehmen künftig u. a. Gehaltsbandbreiten in Stellenanzeigen angeben und Auskunft über Entgeltstrukturen geben müssen.
Zudem plant der Gesetzgeber die „Aktivrente“ mit steuerfreier Beschäftigung bis 2.000 Euro. Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte) ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.
Steuern, Pendeln und Förderung
Ab 2026 soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen, was sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeberzuschüsse zur Mobilität betrifft. Für die Gastronomie ist eine Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent vorgesehen, Getränke bleiben bei 19 Prozent – ein wichtiger Faktor für Kalkulation und Preispolitik der Betriebe.
Unternehmen profitieren zudem von erweiterten steuerlichen Förderungen für Forschung und Entwicklung, höheren Bemessungsgrundlagen und einer möglichen Förderquote von bis zu mehreren Millionen Euro pro Jahr – insbesondere interessant für innovative kleine und mittlere Unternehmen.
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt auf 12.348 Euro und Steuerbescheide werden standardmäßig digital bereitgestellt.
Energie, Klima und Umweltauflagen
Der nationale CO₂‑Preis für fossile Brennstoffe wird ab 2026 in ein Auktionssystem überführt und bewegt sich in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, was Tanken und Heizen weiter verteuern kann.
Die Bundesregierung will den EU-Mindeststeuersatz für Strom für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft ab 2026 verstetigen. Die Änderung des Stromsteuergesetzes hat der Bundestag am 13. November beschlossen. Der Bundesrat muss darüber noch abschließend beraten.
Klimapolitisch wichtig sind der Start der regulären Phase des EU‑CO₂‑Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) mit Registrierungs- und Berichtspflichten für Importe bestimmter Güter sowie zusätzliche Vorgaben zur Reduktion von Emissionen und zur Nachhaltigkeit von Batterien und Gebäuden.
Hinzu kommen zu unterschiedlichen Terminen im Jahr 2026 neue EU‑Regeln etwa zur Vermeidung von Entwaldung, zur Verpackungsverordnung und zur Energieeffizienz von Gebäuden, die vor allem exportorientierte Unternehmen, Bauwirtschaft, Handel und produzierendes Gewerbe treffen.
Verbraucherrechte, Digitalisierung und IT‑Sicherheit
Für Hersteller und (Online-)Händler kommen im Laufe des Jahres 2026 neue Pflichten: Ein Widerrufsbutton im Online-Shop, ein erweitertes Recht auf Reparatur sowie künftig verpflichtende Gewährleistungs- und Garantielabels sollen Kundinnen und Kunden mehr Transparenz bieten. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen wie „klimaneutral“ dürfen nur noch mit belastbarem Nachweis verwendet werden, wodurch Marketing und Produktkommunikation überprüft und angepasst werden müssen.
Die fortschreitende Digitalisierung zeigt sich u. a. in der vollständigen Umstellung auf elektronische Akten bei Gerichten, der weiteren Digitalisierung von Zollverfahren sowie der schrittweisen Einführung strukturierter elektronischer Rechnungen als Standard im B2B‑Bereich. Parallel werden mit der NIS‑2‑Richtlinie mehr Unternehmen als „kritische Einrichtungen“ erfasst und zu einem systematischen IT‑Sicherheits- und Risikomanagement verpflichtet.