Neuer Gewerbepark am Flughafen: Jetzt informieren und mitreden

8. September 2026

KI-Karte: Stadt Mülheim an der Ruhr


Rund um den Flughafen Essen/Mülheim soll ein neuer Büro- und Gewerbepark entstehen. Wie das Areal künftig aussehen und genutzt werden könnte, zeigen die jetzt veröffentlichten Planungsunterlagen. Mülheimerinnen und Mülheimer können sich bis zum 9. Oktober 2026 informieren und eigene Hinweise oder Anregungen einbringen.

Geplant ist ein hochwertiger Büro- und Gewerbepark südlich der Brunshofstraße. Er soll Raum für moderne, zukunftsorientierte Unternehmen bieten und schrittweise entwickelt werden können. Gleichzeitig soll der Flugbetrieb am Flughafen Essen/Mülheim langfristig gesichert werden.

Zwischen dem neuen Gewerbegebiet und der angrenzenden Flughafensiedlung ist eine öffentliche Grünfläche mit Fuß- und Radwegen vorgesehen. Sie soll als Puffer zur bestehenden Wohnbebauung dienen. Auch die verkehrliche Erschließung des Areals ist Teil der Planung.

Öffentliche Informationsveranstaltung am 21. September

Am Montag, 21. September 2026, stellt die Stadt die Planungen bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Hangar am Flughafen vor:

ab 16.30 Uhr: Rundgang durch die Ausstellung und Einsicht in die Planunterlagen
ab 17.00 Uhr: Vorstellung des städtebaulichen Rahmenplans „Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim“
ab 18.00 Uhr: Öffentlichkeitsversammlung zum Bebauungsplan „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“

Veranstaltungsort: Hangar, Eingang im Bereich der Musikschule, Brunshofstraße 15 (vormals 5), 45470 Mülheim an der Ruhr.

Servicehinweis: Der Hangar ist unbeheizt.

Planungsunterlagen online einsehen

Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen noch bis einschließlich 9. Oktober 2026 online zur Verfügung. Während des Beteiligungszeitraums können Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen sowie Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen zur Planung einreichen.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus aus. Aufgrund der Zugangsbeschränkungen ist eine persönliche Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Jetzt informieren und beteiligen: Sehen Sie sich die Planungsunterlagen an und bringen Sie Ihre Perspektive in das Verfahren ein.

Planungsunterlagen ansehen und Stellungnahme abgeben