Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

21. Januar 2026

Bild: Canva


Gute Nachrichten für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen: Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ wurde jüngst aktualisiert. Neu ist das Verfahren 2, das gezielt kleinere Investitionsvorhaben unter 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto) unterstützt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kommunale Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden naturbasierte Maßnahmen zur Klimaanpassung, einzeln oder in Kombination, darunter:

  • Dach-, Fassaden- und Flächenbegrünungen

  • klimaresiliente Pflanzungen

  • Entsiegelung von Flächen

  • Niederschlagswasserversickerung (z. B. Mulden-, Rigolen- oder Baumrigolen-Systeme)

  • Trinkwasserbrunnen zur Regenwasserversickerung

  • Verschattungselemente

Ziel ist es, die Klimaanpassungsfähigkeit von Unternehmen zu stärken und Hitze- sowie Starkregenfolgen wirksam abzumildern.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von Art und Größe des Unternehmens sowie dem jeweiligen Vorhaben.

Antragsfrist

Das neue Verfahren 2:

  • Start: 12.01.2026

  • Ende: 31.12.2026, 23:59 Uhr

👉 Jetzt informieren und Förderung sichern

Alle Details zur Antragstellung und den Förderbedingungen finden Sie hier.


Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Volker Lierhaus unter der Telefonnummer 0208 455-6121 oder per Mail an volker.lierhaus@muelheim-ruhr.de zur Verfügung

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