Juli 2026: Diese Gesetzesänderungen sollten Unternehmen jetzt kennen
1. Juli 2026
Bild: Stadt Mülheim an der Ruhr
Zum 1. Juli 2026 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Besonders Unternehmen sollten die Neuerungen im Blick behalten – denn sie betreffen öffentliche Ausschreibungen, den Onlinehandel, den Güterverkehr, Minijobs und Geschäftsreisen.
Wir fassen die wichtigsten Änderungen kompakt zusammen.
Öffentliche Aufträge werden einfacher vergeben
Gute Nachrichten für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen: Das Vergaberecht wird vereinfacht, digitaler und flexibler. Ziel ist es, Vergabeverfahren zu beschleunigen und öffentliche Investitionen – insbesondere in Infrastruktur und Klimaschutz – schneller umzusetzen. Davon profitieren sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen, die sich um Aufträge bewerben.
Onlinehandel: Neue Zollregeln für Importe
Die bisherige Zollfreigrenze für Warensendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert bis 150 Euro entfällt. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler geschaffen und der Import besonders günstiger Waren aus Nicht-EU-Staaten stärker reguliert werden. Vor allem Unternehmen im Handel und E-Commerce sollten die neuen Rahmenbedingungen im Blick behalten.
Neue Vorgaben für Logistik und Fuhrpark
Für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen gilt künftig im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine Tachografenpflicht. Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus Logistik und Transport. Für Handwerksbetriebe und den Werkverkehr gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen. Unternehmen mit entsprechenden Fahrzeugen sollten prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
Minijobs: Mehr Flexibilität bei der Rentenversicherung
Minijobberinnen und Minijobber können ab Juli erstmals wieder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehren. Dadurch erwerben sie zusätzliche Rentenansprüche und verbessern ihre soziale Absicherung. Unternehmen mit Minijobbern sollten ihre Beschäftigten auf die neue Möglichkeit aufmerksam machen.
Luftverkehrsteuer wird gesenkt
Zum 1. Juli werden die Steuersätze der Luftverkehrsteuer auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 zurückgeführt. Damit soll der Luftverkehrsstandort Deutschland gestärkt werden. Ob die Entlastung an Kundinnen und Kunden weitergegeben wird, entscheiden die Fluggesellschaften. Für international tätige Unternehmen könnten sich dadurch günstigere Rahmenbedingungen für Geschäftsreisen ergeben.
Höhere Mindestlöhne in der Pflege
Für Einrichtungen der Pflegebranche steigen zum 1. Juli die gesetzlichen Mindestlöhne. Pflegehilfskräfte erhalten künftig mindestens 16,52 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,80 Euro und Pflegefachkräfte 21,03 Euro. Arbeitgeber sollten die neuen Vergütungssätze bei ihrer Personal- und Kostenplanung berücksichtigen.
Mehr Schutz bei der betrieblichen Altersvorsorge
Beschäftigte mit einer betrieblichen Altersversorgung auf Basis einer Lebensversicherung erhalten künftig einen besseren Schutz, wenn ihre Beschäftigung beispielsweise durch Eltern- oder Pflegezeiten unterbrochen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherung anschließend zu den bisherigen Konditionen fortgeführt werden. Das schafft mehr Planungssicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber.
Das gilt außerdem ab Juli
Neben den wirtschaftsrelevanten Änderungen gibt es weitere Neuerungen: Die gesetzlichen Renten steigen bundesweit um 4,24 Prozent, das Bürgergeld wird durch das Grundsicherungsgeld ersetzt und die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben.
WEITERE HINTERGRUND-INFORMATIONEN
Quellen: Bundesregierung; anwalt.de..