Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3 – Aufruf zur Antragseinreichung {ARCHIV}

30. August 2024

Bild: freepik


Privatwirtschaftliche Unternehmen wie Speditionen und Logistikunternehmen mit Standort in NRW können ab dem 18. September 2024 einen Antrag auf Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3 stellen. Gefördert werden die Mehrausgaben für den Erwerb oder Leasing von neuen batterieelektrischen oder Brennstoffzellen-LKW deren zulässige Gesamtmasse mehr als zwölf Tonnen betragen.

Voraussetzungen

  • Zulassung in Nordrhein-Westfalen
  • Mindestbetriebsdauer: 72 Monate (Zweckbindungsfrist)
  • 50 Prozent der Jahresfahrleistung müssen in Nordrhein-Westfalen erbracht werden
  • Mindestdurchschnittsfahrleistung pro Jahr:
    • LKW (12 bis 18 Tonnen) 000 km/a
    • LKW (über 18 Tonnen) 000 km/a
    • Sattelzugmaschinen 000 km/a
  • Beladung sollte mit grünem Strom bzw. grünem Wasserstoff erfolgen

Förderhöhe

Förderfähig sind die Mehrausgaben für den Erwerb bzw. Leasing des emissionsfreien Fahrzeugs.

  • Das emissionsfreie schwere Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N3 kann mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben (siehe oben) bezuschusst werden.
  • Antragstellende können von dieser Förderquote nach unten abweichen, um eine bessere Rankingplatzierung zu erzielen und die Chance auf Förderung zu erhöhen.
  • Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf maximal 300.000 Euro je emissionsfreiem schwerem Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N3.
  • Der Förderhöchstbetrag je eigenständigem Unternehmen beträgt maximal 500.000 Euro.
  • Die Förderung für das Leasing von Fahrzeugen erfolgt als Zuschuss maximal bis zur Höhe der im Leasingvertrag festgelegten Anzahlung

Wann kann ein Antrag gestellt werden

Anträge können ab dem 18.09.2024, 12.00 Uhr, bis zum 16.10.2024, 23:59 Uhr, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Volker Lierhaus unter der Telefonnummer 0208 455-6121 oder per Mail an volker.lierhaus@muelheim-ruhr.de zur Verfügung.