Förderaufruf „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“
10. Juni 2026
Bild: pixabay
Gefördert wird der Umbau leerstehender oder bislang gewerblich genutzter beheizter Gebäude zu Wohnraum. Unterstützt werden insbesondere Umnutzungen von Büro-, Handels- oder sonstigen Gewerbeimmobilien einschließlich Grundrissänderungen, Innenausbau, Anpassungen der Gebäudestruktur sowie wohnbezogener Außenanlagen.
Ziel des Programms ist die Schaffung neuen Wohnraums, die Reduzierung von Leerstand sowie die klimagerechte Weiterentwicklung bestehender Gebäude. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 30.000 Euro pro neu geschaffene Wohneinheit; Voraussetzung ist grundsätzlich eine energetische Sanierung auf mindestens EH 85 EE beziehungsweise EH Denkmal EE bei denkmalgeschützten Gebäuden. Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist grundsätzlich auf 300.000 Euro begrenzt und kann mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden.
Zielgruppe sind Investor*innen, d.h. Auftraggeber*innen der Maßnahme, die/der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile von solchen Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchten. Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer*innen können die Förderung beantragen.
Die Förderung läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier
Wenn Sie als Mülheimer Unternehmen weitere Informationen oder Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung von Förderprogrammen benötigen, steht Ihnen unser Kollege Herr Lierhaus, volker.lierhaus@muelheim-ruhr, Tel. 0208 / 455 – 6121, gerne zur Verfügung.