Flughafen Nord (Potentialfläche von 14 ha)

Die Flächen „Flughafen Nord“ und „Flughafen Süd“ (rund 52 ha) sind unmittelbar an den überörtlichen Verkehr angebunden. Zudem erlauben Lage und Zuschnitt der Flächen potentiell GI im südlichen Bereich. Im Entwurf Regionalplan Ruhr ist die Fläche größtenteils als ASB eingestuft. Ausweisung der Gesamtfläche als GIB wird empfohlen. 

Grundinformationen zur gewerblich-industriellen Potentialfläche

Größe (brutto/netto)

brutto: 14,0 ha (Flächenabgrenzung minimiert) 
netto: 10 ha 

Beschreibung

Fläche an der Start- und Landebahn des Flughafens Essen/Mülheim, teilweise mit Flughafeninfrastruktur bebaut 

Planerische Festsetzung

- Entwurf Regionalplan: Allgemeiner Siedlungsbereich 
- RFNP: teilw. Gewerbegebiet, teilw. Flächen für den Flugverkehr
- LP: - 

Topographie

eben

Verkehrsinfrastruktur

Anbindung an den überörtlichen Verkehr ortdurchfahrtsfrei gegeben, innere Erschließung nicht vorhanden

Ver- und Entsorgungsinfrastruktur 
    
            

Versorgung: vorhanden  Entwässerung: teilw. vorhanden 

Aufbereitungsbedarf

keiner

Eigentumsstruktur 

Öffentliche Hand 

Verkaufsbereitschaft gegeben 
Landschafts- und Naturschutzbelange  es ist mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Flächen der Intensivlandwirtschaft zu rechnen 
Immissionsschutz Gewährleistung im Rahmen des B-Plans  
Realisierungsperspektivemittelfristig 
Eignung fürGE
Herstellung Planrecht B-Plan erforderlich
Quelle: Wirtschaftsflächenkonzept für die Stadt Mülheim an der Ruhr, Oktober 2019