IHK-Themenforum: „Aktuelles zur E-Rechnung“ [E]
08.10.2024
Während das Umsatzsteuerrecht zurzeit noch ermöglicht, mit Papierrechnungen oder auch anderen Formate wie z. B. PDF zu arbeiten, sieht der Gesetzgeber zum 01.01.2025 eine Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen vor; ab dem 01.01.2027 wird dann die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800 T€ kommen und ab 2028 wird eine gesetzliche Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für alle Unternehmen gelten.
Die künftige E-Rechnung muss der europäischen CEN-Norm EN 16931 bzw. den in einer EU-Richtlinie festgelegten Syntaxen entsprechen. Abweichend davon können die Vertragsparteien ein anderes Format vereinbaren, wenn die Extraktion der erforderlichen Daten für das ab 2028 angekündigte Meldesystem sichergestellt werden kann.
Wir möchten interessierten Unternehmen aus der meo-Region in einer kostenfreien Veranstaltung das Thema erklären und laden Sie ein, sich bei dieser Veranstaltung der IHK zu Essen zu informieren und Fragen zu stellen.
Referent:
Guido Badjura, DATEV eG, Düsseldorf
Teilnahmekosten: keine
Ort: IHK zu Essen, Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen, Plenarsaal, 5. Etage