Steuerentlastungspaket beschlossen – Chancen für Mülheimer Unternehmen
5. Juni 2025
Bild: pixabay
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Steuerentlastungspaket auf den Weg gebracht, das vor allem Unternehmen zugutekommen soll. Rund 46 Milliarden Euro an steuerlicher Entlastung sind für die Jahre 2025 bis 2029 geplant. Ziel ist es, die angeschlagene Konjunktur in Deutschland zu beleben – und davon könnten auch Mülheimer Unternehmen deutlich profitieren.
Das Paket sieht unter anderem sogenannte Superabschreibungen von 30 % auf Investitionen vor, die über drei Jahre gelten sollen. Auch eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 ist enthalten. Speziell für Investitionen in Elektromobilität werden die steuerlichen Anreize nochmals erhöht – mit einer Abschreibung von 75 % im ersten Jahr und einer höheren Preisobergrenze von 100.000 Euro pro Fahrzeug.
Zusätzlich wird die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet – ein Punkt, der besonders für forschungsintensive Unternehmen in Mülheim von Bedeutung sein dürfte.
Noch steht die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat aus, doch die Bundesregierung will das Paket bereits vor der Sommerpause verabschieden.
Die Mülheimer Wirtschaftsförderung bleibt für Sie am Ball und informiert, sobald konkrete Regelungen und Fördermöglichkeiten feststehen.
Hinweis für Unternehmen aus Mülheim an der Ruhr:
Bei Fragen zu Fördermittelprogrammen steht Ihnen Herr Volker Lierhaus gerne zur Verfügung: 0208 455-6121
volker.lierhaus@muelheim-ruhr.de