Anmeldungen und Formalitäten

Vor einer Gründung sind einige Formalitäten zu erledigen und die Selbstständigkeit anzumelden.

Anmeldung ↓

Gewerbetreibende melden ihre Vorhaben beim Gewerbeamt an. Dieses informiert dann alle weiteren Behörden und Institutionen, wie beispielsweise die Berufsgenossenschaft, die IHK bzw. die Handwerkskammer.

Freiberuflich Gründende melden ihr Vorhaben direkt beim Finanzamt an. Über die Freiberuflichkeit entscheidet am Ende das Finanzamt. Zu den Freien Berufen zählen zum Beispiel Ärzte, Architekten, Journalisten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler. Zum Gewerbe gehören der Einzelhandel, das Handwerk, das produzierende Gewerbe und einige Dienstleistungen.
 

Finanzamt ↓

Sowohl Gewerbetreibende als auch freiberuflich Selbstständige müssen ihrem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme ihrer Tätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln.

Genehmigungen und Erlaubnisse ↓

Für bestimmte selbständige Tätigkeiten ist eine Erlaubnis oder eine Genehmigung erforderlich. So sind Sachkundenachweise in bestimmten Bereichen des Einzelhandels und Genehmigungen bei der Beförderung von Personen sowie in Produktionsbetrieben zwingende Voraussetzung. Bei Gründungen in der Gastronomie muss eine Belehrung des Gesundheitsamtes absolviert werden, wenn keine gastronomische Ausbildung abgeschlossen wurde. Erkundigen Sie sich frühzeitig darüber, ob und welche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigt werden.

Mitarbeitende anmelden ↓

Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen wollen, benötigen Sie eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Weiterhin müssen Sie Ihre Mitarbeitenden bei der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anmelden. 

Wirtschafts-Service-Portal.NRW ↓

Weitergehende Informationen, Kontaktdaten zu Behörden und die Möglichkeit der Gewerbeanmeldung bietet das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Link öffnet sich in neuem Fenster).