Fortbildung / Beratung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Bafa-Förderung) ↓

Dieses Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden sowohl allgemeine Beratungen zur Unternehmensführung als auch spezielle thematische Beratungen etwa für besondere Gruppen von Mitarbeitenden (z.B. Schwerbehinderte, Migrant*innen, ältere Arbeitnehmer*innen), aber auch Unternehmenssicherungsberatungen für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Jungunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Beantragung der Förderung ein kostenloses Beratungsgespräch mit einer regionalen Beratungsstelle führen; aber auch allen anderen interessierten Unternehmen wird dieses Beratungsgespräch empfohlen. 

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch hier.
 

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ↓

Das Beratungsprogramm fördert Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung durch einen Zuschuss.

Gefördert werden einerseits Gründung eines gewerblichen Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen, aber auch die Übernahme eines gewerblichen Einzelunternehmens oder Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile. Auch Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile werden gefördert. 

Die Förderhöhe bemisst sich nach der Beratungsart:
 

Beratungsart

Umfang

Pauschaule Höhe
der Zuwendung

Beratungstagessatz
von 1020 €

Neugründung/Beteiligung

Max. 6 Tagewerke

Regelfall 50 % Förderquote
(auch Zirkelberatung)
 

510 €

Betriebsübernahme

Max. 4 Tagewerke

Regelfall 50 % Förderquote
(auch Zirkelberatung)
 

510 €

Nebenerwerb zum
Haupterwerb

Max. 4 Tagewerke

80 Prozent     

510 €

Spezielle Beratungen        

Zus. Max. 2. 
Tagewerke            

80 Prozent              

816 €                       

Zirkelberatung     

Max. 1 Tagewerk 

90% Zirkelberatung,
Bürgergeldempfängerinnen
und -empfänger 

918 €       

 

 

 

 

         

Vor der Antragstellung ist ein Gespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle zu führen. Die Wirtschaftsförderung Mülheim an der Ruhr ist zugelassen und steht gern für ein solches Gespräch zur Verfügung.

Jens Niederhagen, jens.niederhagen@muelheim-ruhr.de, Tel. 0208 455 6125
Mathias Meinke, mathias.meinke@muelheim-ruhr.de, Tel. 0208 455 6127

Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier 

Regionales Wirtschaftsprogramm (RWP) – Beratungen  ↓


Ziel des regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes (RWP) ist die Stärkung strukturschwacher Regionen. In der aktuellen EU-Förderperiode (2022-2027) ist ganz Mülheim Fördergebiet geworden. 

Errichten Sie eine neue Betriebsstätte oder erweitern Sie Ihre bisherige, und schaffen dadurch neue Arbeitsplätze? Dann könnten Sie dafür u.U. mit attraktiven Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen belohnt werden.

Über Details informieren wir Sie gern persönlich. Und auch bei der Antragstellung unterstützen wir Sie – sprechen Sie uns an!

Das RWP umfasst neben Investitionsförderung auch Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen: Machbarkeitsstudien und Umsetzungsberatungen für verschiedene Vorhaben rund um Finanzierung, Umstrukturierung, Übernahme, Beteiligung und neuen Absatzmärkten können zu 50%, bei Initiativen aus der Belegschaft sogar bis zu 80% bezuschusst werden. 

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch hier