Digitalisierung / Innovation

NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation ↓

Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen, Unternehmen in Gründung sowie kommunales und gemeinnütziges Unternehmen und als Freiberuflerin und Freiberufler bei der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in 2 Förderbereichen:
A. Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in die digitale Ausstattung in den Bereichen „Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren“, „Digitale Produkte und Leistungen“ und „Digitale Strategie und Organisation“ sowie

B. Innovationsvorhaben: Investitionen in Technologiefeldern (zum Beispiel Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, Neue Materialien, Energie, Umwelt, Medizintechnik, Biotechnologie, Micro-/Nano- und Optotechnologien, Verkehr, Logistik) in den Bereichen „Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Produktionsprogramm“, „Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktions-/Leistungsverfahren“ und „wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren“.

Weitere Informationen erhalten Sie hier
 

Teilprogramm MID-Gutscheine ↓

Über Gutscheine werden Fördermittel für die Beauftragung externer Fachleute aus Wissenschaft und Technologie bereitgestellt. Unternehmen können also eine anteilige Kostenerstattung für erbrachte Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen beantragen sowie passgenaue Hard- und Software einsetzen. Es gibt drei Gutscheinvarianten: 

MID-Digitalisierung: 
Förderung für einen Digitalisierungsauftrag rund um die Entwicklung und Weiterentwicklung von digitalen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind. Im Fokus der Entwicklung steht die Integration von intelligenten Applikationen und Methoden, wie beispielsweise Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Mining, Methoden der Echtzeit- und Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie AR/VR-Anwendungen.

MID-Analyse: 
Förderung für eine externe, wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder eines innovativen Produktionsverfahrens.

MID-Innovationen: 
Förderung für externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Produktionsreife auszugestalten.

Das Förderprogramm richtet sich an KMU aus allen Branchen, die über weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme weniger 43 Mio. EUR verfügen. Die maximale Fördersumme für MID-Digitalisierung und MID Analyse beträgt 15.000 Euro. Die Mindestfördersumme liegt bei 4.000 Euro. 

Bei MID-Innovation beträgt die max. Fördersumme 40.000 € und die Mindestförderung 10.000 €. Die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen liegt bei allen Gutscheinen bei 80 % und für mittlere Unternehmen bei 60 %. 

Neu: Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate wurde das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID Digitale Sicherheit auf ein Losverfahren umgestellt. Die erste Ziehung im Losverfahren wird am 01.04.2024 vorgenommen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine 

Teilprogramm MID- Digitale Sicherheit ↓

Das Teilprogramm besteht seit Oktober 2022 und unterstützt die KMU dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.

Das neue Teilprogramm fördert Maßnahmen in drei verschiedenen Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:
Unternehmen können mithilfe der Förderung eine Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durchführen lassen und Maßnahmen ergreifen, um die dadurch erkannten Schwachstellen zu beheben. Es werden Schulungen der Mitarbeitenden gefördert, um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren und gezielt fortzubilden.

Die Anschaffung von Software und Hardware für den IT-Basisschutz (z. B. Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software, Patch-Management-Softwarelösungen und Firewall-Lösungen).

Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro, wobei die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen bei 80 % liegt und die Förderquote für mittlere Unternehmen bei 60 %. Die Mindestfördersumme liegt bei 4.000 Euro. 

Der Durchführungszeitraum bzw. die Umsetzung des Vorhabens kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen. 

Neu: Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate wurde das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID Digitale Sicherheit auf ein Losverfahren umgestellt. Die erste Ziehung im Losverfahren wird am 01.04.2024 vorgenommen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit

 

Teilprogramm MID-Assistent ↓

Einsatz eines Hochschulabsolventen als MID-Assistent/in im Unternehmen, um frisch erworbenes Wissen in einem konkreten Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt einzubringen. Generell soll der Einsatz der MID-Assistentin bzw. des MID-Assistenten darauf ausgerichtet sein, neue technische Erkenntnisse in allen Technologiebereichen zu generieren und die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren voranzutreiben. Ziel soll es sein, Wissen und Technologie aus Hochschulen in kleine Unternehmen zu transferieren.

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, von denen maximal 5 einen akademischen Abschluss vorweisen, und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € nicht überschreitet, können sich die Unterstützung einholen. Hochschulabsolventen können als MID-Assistent/in projektbezogen eingestellt werden, um ein bestimmtes Nachhaltigkeits-, Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben umzusetzen. Gefördert wird per Lohnzuschuss für den/die MID-Assistenten/in max. 33.000 EUR/ Jahr (je nach Mitarbeiterzahl und Akademisierungsgrad im Unternehmen). Unternehmen, die keinen Mitarbeiter mit Hochschulabschluss beschäftigen erhalten einen Lohnzuschuss von max. 48.000 EUR/ Jahr. Die Förderung läuft für 24 Monate.

Das Verfahren bzw. der Antragsprozess ist nach einem „Windhund-Verfahren“ ausgelegt. Förmliche Förderanträge müssen digital über das Förderportal abgerufen und eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-assistentin

Förderprogramm „go-digital“ ↓

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, service- und kundengerecht, effizient und sicher. 

Den KMU stehen autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Digitalisierung Schritt zu halten. Diese Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung, die Abrechnung und die Einreichung der Verwendungsnachweise für die KMU. 

Die Beratungsleistungen orientieren sich den konkreten Bedürfnissen und folgen diesen fünf Modulen: 

  • Digitalisierungsstrategie (neue digitale Geschäftsmodelle oder -prozesse auf Basis von Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsstudie und Risikoabschätzung)
  • IT-Sicherheit (Risiko- und Sicherheitsanalyse oder Optimierung von betrieblichen IT- Sicherheitsmanagementsystemen)
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse (Arbeitsabläufe im Unternehmen zu digitalisieren und sichere elektronische und mobile Prozesse zu etablieren z.B. durch die Einführung von E-Business-Software-Lösungen)
  • Datenkompetenz (sicherer Umgang mit Daten hinsichtlich Erfassung, Erzeugung und Auswertung unter Berücksichtigung rechtlicher und sicherheitstechnischer Aspekte)
  • Digitale Markterschließung (Beratung eines professionellen Online-Marketings, Vermarktung über neue Kanäle) 

Was leisten die Beratungsunternehmen?
Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten. Zunächst wird eine Potenzialanalyse aufgestellt (optional) und ein Realisierungskonzept erstellt. Im zweiten Schritt wird das Konzept finalisiert und umgesetzt. 

Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Handwerksbetriebe, die 

  • unter 100 Beschäftigte haben
  • max. 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme ausweisen

Wie hoch ist die Förderquote?
Die Beratungsleistung wird zu 50 Prozent gefördert (bei einem max. Beratertagessatz von 1.100 Euro). Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten (max. Förderhöhe 16.500 Euro). Die Beratertage können thematisch auf mehrere Module aufgeteilt werden. Innerhalb von sechs Monaten sollte ein Projekt abgeschlossen werden.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html 

BMWK – Innovationsgutscheine (go-Inno) ↓

Fördert externe Management- und Beratungsdienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Leistungen dürfen nur durch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.
Info
 

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ↓

Fördert FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien, Leistungen zur Markteinführung.
ZIM


INQA-COACHING

Neues Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen

Schneller, weiter, digitaler. Der Wandel der Arbeitswelt ist rasant. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen sich anstrengen, um bei dem hohen Tempo mithalten zu können.

Hier setzt das INQA-Coaching an, das neue Beratungsprogramm der Europäischen Union und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt kleine und mittlere Unternehmen. Das INQA-Coaching bietet individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für den digitalen Wandel. Im Fokus der Beratung steht die Beteiligung der Beschäftigten bei der Entwicklung von digitalen Lösungskonzepten, was zu einer höheren Akzeptanz in der Belegschaft und somit einer nachhaltigen Wirkung der Maßnahmen führt.

Mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können zur Digitalisierung z.B. Ihre Arbeitsorganisation einen Beratungsscheck für das INQA-Coaching beantragen.

Die Beratung umfasst maximal 12 Beratungstage a 8 Stunden. Dabei werden 80 % der anfallenden Beratungskosten übernommen. Das neue INQA-Coaching kann ausschließlich von autorisierten Unternehmensberatern und Beraterinnen durchgeführt werden.

INQA-kostenfreie Beratungsstelle:

INQA-Beraterliste: 
https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/inqa-coaching-karte/uebersicht.html 


Wer kann INQA-Coaching nutzen?
Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:

  • Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
  • Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/uebersicht.html