Förderprogramme Digitalisierung

Mittelstand Innovativ und Digital (MID) und weitere Förderprogramme

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und konkrete Digitalisierungsprojekte umzusetzen.

Teilprogramm MID-Gutscheine ↓

Über Gutscheine werden Fördermittel für die Beauftragung externer Fachleute aus Wissenschaft und Technologie bereitgestellt. Unternehmen können also eine anteilige Kostenerstattung für erbrachte Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen beantragen sowie passgenaue Hard- und Software einsetzen. Es gibt drei Gutscheinvarianten: 

MID-Digitalisierung: 
Förderung für einen Digitalisierungsauftrag rund um die Entwicklung und Weiterentwicklung von digitalen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind. Im Fokus der Entwicklung steht die Integration von intelligenten Applikationen und Methoden, wie beispielsweise Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Mining, Methoden der Echtzeit- und Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie AR/VR-Anwendungen.

MID-Analyse: 
Förderung für eine externe, wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder eines innovativen Produktionsverfahrens.

MID-Innovationen: 
Förderung für externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Produktionsreife auszugestalten.

Das Förderprogramm richtet sich an KMU aus allen Branchen, die über weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme weniger 43 Mio. EUR verfügen. Die maximale Fördersumme für MID-Digitalisierung und MID Analyse beträgt 15.000 Euro. Die Mindestfördersumme liegt bei 4.000 Euro. 

Bei MID-Innovation beträgt die max. Fördersumme 40.000 € und die Mindestförderung 10.000 €. Die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen liegt bei allen Gutscheinen bei 80 % und für mittlere Unternehmen bei 60 %. 

Das Verfahren bzw. der Antragsprozess ist nach einem „Windhund-Verfahren“ ausgelegt. Förmliche Förderanträge müssen digital über das Förderportal abgerufen und eingereicht werden. 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine   
 

Teilprogramm MID-Assistent ↓

Einsatz eines Hochschulabsolventen als MID-Assistent/in im Unternehmen, um frisch erworbenes Wissen in einem konkreten Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt einzubringen. Generell soll der Einsatz der MID-Assistentin bzw. des MID-Assistenten darauf ausgerichtet sein, neue technische Erkenntnisse in allen Technologiebereichen zu generieren und die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren voranzutreiben. Ziel soll es sein, Wissen und Technologie aus Hochschulen in kleine Unternehmen zu transferieren.

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, von denen maximal 5 einen akademischen Abschluss vorweisen, und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € nicht überschreitet, können sich die Unterstützung einholen. Hochschulabsolventen können als MID-Assistent/in projektbezogen eingestellt werden, um ein bestimmtes Nachhaltigkeits-, Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben umzusetzen. Gefördert wird per Lohnzuschuss für den/die MID-Assistenten/in max. 33.000 EUR/ Jahr (je nach Mitarbeiterzahl und Akademisierungsgrad im Unternehmen). Unternehmen, die keinen Mitarbeiter mit Hochschulabschluss beschäftigen erhalten einen Lohnzuschuss von max. 48.000 EUR/ Jahr. Die Förderung läuft für 24 Monate.

Das Verfahren bzw. der Antragsprozess ist nach einem „Windhund-Verfahren“ ausgelegt. Förmliche Förderanträge müssen digital über das Förderportal abgerufen und eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-assistentin

 

Teilprogramm MID- Digitale Sicherheit ↓

Das Teilprogramm besteht seit Oktober 2022 und unterstützt die KMU dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.

Das neue Teilprogramm fördert Maßnahmen in drei verschiedenen Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:
Unternehmen können mithilfe der Förderung eine Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durchführen lassen und Maßnahmen ergreifen, um die dadurch erkannten Schwachstellen zu beheben. Es werden Schulungen der Mitarbeitenden gefördert, um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren und gezielt fortzubilden.

Die Anschaffung von Software und Hardware für den IT-Basisschutz (z. B. Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software, Patch-Management-Softwarelösungen und Firewall-Lösungen).

Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro, wobei die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen bei 80 % liegt und die Förderquote für mittlere Unternehmen bei 60 %. Die Mindestfördersumme liegt bei 4.000 Euro. 

Der Durchführungszeitraum bzw. die Umsetzung des Vorhabens kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen. 

Das Verfahren bzw. der Antragsprozess ist nach einem „Windhund-Verfahren“ ausgelegt. Förmliche Förderanträge müssen digital über das Förderportal abgerufen und eingereicht werden. 

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit

Förderprogramm „Digital Jetzt“ ↓

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:
Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Welche Fördermodule gibt es?

  • Hard-/Software für interne/externe digitale Vernetzung (zum Beispiel datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware wie Sensorik und 3D-Druck, sowie IT-Sicherheit und Datenschutz)
  • Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen

Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Max. Fördersumme bei Einzelunternehmen: 50.000 EUR
Max. Fördersumme bei Netzwerkvorhaben pro Antragsteller: 100.000 EUR


Antragsberechtigt sind Unternehmen, inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe, mit 3 bis 499 Beschäftigten aus allen Branchen, die Digitalisierungsvorhaben planen. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html 

Förderprogramm „go-digital“ ↓

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, service- und kundengerecht, effizient und sicher. 

Den KMU stehen autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Digitalisierung Schritt zu halten. Diese Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung, die Abrechnung und die Einreichung der Verwendungsnachweise für die KMU. 

Die Beratungsleistungen orientieren sich den konkreten Bedürfnissen und folgen diesen fünf Modulen: 

  • Digitalisierungsstrategie (neue digitale Geschäftsmodelle oder -prozesse auf Basis von Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsstudie und Risikoabschätzung)
  • IT-Sicherheit (Risiko- und Sicherheitsanalyse oder Optimierung von betrieblichen IT- Sicherheitsmanagementsystemen)
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse (Arbeitsabläufe im Unternehmen zu digitalisieren und sichere elektronische und mobile Prozesse zu etablieren z.B. durch die Einführung von E-Business-Software-Lösungen)
  • Datenkompetenz (sicherer Umgang mit Daten hinsichtlich Erfassung, Erzeugung und Auswertung unter Berücksichtigung rechtlicher und sicherheitstechnischer Aspekte)
  • Digitale Markterschließung (Beratung eines professionellen Online-Marketings, Vermarktung über neue Kanäle) 

Was leisten die Beratungsunternehmen?
Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten. Zunächst wird eine Potenzialanalyse aufgestellt (optional) und ein Realisierungskonzept erstellt. Im zweiten Schritt wird das Konzept finalisiert und umgesetzt. 

Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Handwerksbetriebe, die 

  • unter 100 Beschäftigte haben
  • max. 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme ausweisen

Wie hoch ist die Förderquote?
Die Beratungsleistung wird zu 50 Prozent gefördert (bei einem max. Beratertagessatz von 1.100 Euro). Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten (max. Förderhöhe 16.500 Euro). Die Beratertage können thematisch auf mehrere Module aufgeteilt werden. Innerhalb von sechs Monaten sollte ein Projekt abgeschlossen werden.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html