Es handelt sich um eine rund 5.800 m² große Fläche, die in Teilflächen von ca. 1.800 – 2.100 m² parzelliert werden kann. Die Genehmigung wird nach § 34 BauGB erfolgen. Für Art und Maß der baulichen Nutzungen ist das bereits vorhandene Gewerbe am Standort prägend. Bauvorhaben können relativ kurzfristig angestoßen, beantragt und genehmigt werden.
Aufgrund der Wohnbebauung im Umfeld dürfen nur nicht störende Gewerbebetriebe angesiedelt werden, bspw. Büronutzungen oder Handwerksbetriebe, welche vor Ort keinen Lärm verursachen. Eine Produktion vor Ort ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, muss aber leise sein.
Der Verkaufspreis liegt bei 200 € / m².
Die Vermarktung der Gewerbeflächen läuft über die SWB, die Wirtschaftsförderung Mülheim ist unterstützend tätig. Bei Interesse oder Fragen steht bei der Wirtschaftsförderung Mülheim gerne Herr Fabian Lüdtke unter 0208 / 455 6122 zur Verfügung.