Unternehmen können jetzt Überbrückungshilfe III beantragen

Unternehmen können ab sofort Anträge für die neuen Überbrückungshilfen stellen. Die reguläre Auszahlung soll im März beginnen.

Sie können monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro an Unterstützung bekommen, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilte. 

Seit dem 10. Februar können in ganz Deutschland Anträge für das neue Zuschussprogramm zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gestellt werden, die Überbrückungshilfe III. Unternehmen, die aufgrund  der Pandemie Umsatzverluste erlitten haben, haben die Möglichkeit, bis zu 90 Prozent ihrer fixen Betriebskosten erstattet zu bekommen. 

Erste Abschlagszahlungen ab dem 15. Februar

Anträge werden wie schon die Überbrückungshilfe I und II sowie die November- und Dezemberhilfe im Antragsportal der Bundesregierung gestellt. Die Frist für das Einreichen der Anträge auf Überbrückungshilfe III ist der 31. August 2021.

Erste Abschlagszahlungen sollen laut Bundeswirtschaftsministerium schon ab dem 15. Februar an Unternehmen gezahlt werden. Die reguläre Auszahlung soll im März beginnen.