Die Stadt Mülheim vergibt für das Jahr 2020 Zuschüsse für Begegnungen zwischen Mülheimer Gruppen und Gruppen aus den Partnerstädten.
Die Begegnungen können in den Partnerstädten oder in Mülheim stattfinden, heißt es. Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember beim Referat I.2, Städtepartnerschaften und Europa, Rathaus, Am Rathaus 1 45468 Mülheim an der Ruhr, gestellt werden.
Es werden nur solche Anträge geprüft, die Angaben über die Zahl der Teilnehmer aus Mülheim und den Partnerstädten, die Dauer der Begegnung, ein detailliertes Begegnungsprogramm, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Höhe des zu leistenden Eigenbeitrags enthalten. Die Zuschüsse würden ausschließlich auf freiwilliger Basis als Einzelfallentscheidung gewährt, so die Stadt. Es bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Über die Begegnungen haben die Geförderten spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Begegnung einen Verwendungsnachweis sowie die Anfertigung einer Kurzdokumentation in Dateiformat zu erbringen. Des Weiteren ist eine Liste mit allen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen.