Programm „progres.NRW – Markteinführung“

Immobilieneigentümer und Unternehmen, die klimafreundliche Technologien nutzen wollen, können ab sofort wieder Zuschüsse beantragen.

Gefördert werden beispielsweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder eine Kombination aus Holzpellet-Heizung und Solarthermie. 

Neben den positiven Effekten zum Erreichen der Klimaschutzziele leistet das Programm auch einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Energietechnik, dem Handwerk und der Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

Schwerpunkte der vergangenen Förderperiode waren elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage (30,8 Millionen Euro), Wohnungslüftungsanlagen (5 Millionen Euro) und geothermische Bohrungen für Erdwärmepumpen (4,5 Millionen Euro). Diese und viele weitere Anlagen werden auch im laufenden Jahr wieder gefördert.

Unternehmen und private Hausbesitzer können wieder online Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg stellen.

Die Förderperiode für das Förderprogramm progres.nrw – Markteinführung wurde am 4. Februar 2021 wieder aufgenommen; Anträge können voraussichtlich bis zum 20. November 2021 gestellt werden.

Dabei gelten bis auf Weiteres folgende Anpassungen der Förderkonditionen:

Batteriespeicher - Nummer 2.4 der Richtlinie:
Absenkung des Fördersatzes für Batteriespeicher von 200 auf 150 Euro je kWh, Das maximal zulässige Verhältnis der Leistung der Photovoltaikanlage in kWp zur Batteriespeicherkapazität in kWh beträgt 1 zu 3 statt 1 zu 2, Förderhöchstgrenze: 75.000 Euro

Wärmeübergabestationen - Nummer 2.6 der Richtlinie:
Vereinheitlichung des Fördersatzes für Wärmeübergabestationen auf 1.000 Euro je Anlage (bisher 1.500 oder 1.000 Euro je nach Anlagengröße),
Unternehmen sind wieder antragsberechtigt

Biomasseanlagen - Nummer 2.7 der Richtlinie:
Absenkung des Fördersatzes für Kombikessel (Hybridkessel) und Holzhackschnitzelkessel von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage; im Neubau werden nur noch Pelletkessel mit Brennwerttechnik, sowie wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen gefördert

Geothermie – Erdwärmekollektoren - Nummer 2.10 der Richtlinie:
Absenkung des Fördersatzes für Erdwärmekollektoren von 3,25 auf 3 Euro (Neubau) bzw. 6,50 auf 6 Euro (Bestandsbau) je m²

Wohngebäude – Passivhaus-Standard und Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard - Nummern 2.12/2.13 der Richtlinie:
Förderung des Gebäudestandards nur noch innerhalb des Landesprojekts „100 Klimaschutzsiedlungen“

Ein Link für die Antragstellung für diese Fördergegenstände wird Ihnen auf Anfrage direkt zugesandt.

Weitere Informationen gibt es unter: www.progres.nrw.de