Im Änderungsbereich ist die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie die Sicherung der Grünstrukturen und einer bestehenden Kleingartenanlage vorgesehen.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25. Januar bis einschließlich 25. Februar 2022 in den Städten der Planungsgemeinschaft öffentlich aus.
In der Stadt Mülheim an der Ruhr können sie an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
- montags bis mittwochs von 8.00 bis 15.30 Uhr,
- donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr
- freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr
im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.
Weitere Informationen zum Änderungsverfahren finden Sie seit dem 25. Januar 2022 auf der Webseite der Städteregion 2030
Im Amtsblatt 43/2021 der Stadt Mülheim an der Ruhr ist die Bekanntmachung bereits veröffentlicht.
Hinweis:
Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wird für die Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung im Technischen Rathaus um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Ab dem 30. November 2021 gilt beim Besuch von städtischen Gebäuden und Einrichtungen die 3G-Regel. Das bedeutet: Wer städtische Räumlichkeiten betreten möchte - muss vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Sie dürfen frühestens zehn Minuten vor dem Termin das Gebäude betreten.
Bitte die allgemeinen Hygienetipps beachten!