Kaufinteressierte können sich direkt an folgende Ansprechperson wenden:
solid.Development GmbH
Thomas Pretzsch
Vohwinkelallee 1
40229 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 87508780
E-Mail: pretzsch(at)solid-gmbh.net
Ort und Zeit:
Die hier im Internet eingestellten Unterlagen liegen im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage – linke Flurseite zu folgenden Zeiten aus:
montags bis mittwochs | 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
donnerstags | 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
freitags | 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
Wichtiger Hinweis:
Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Zugangsbeschränkungen wird für die Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung im Technischen Rathaus um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Beim Besuch des Technischen Rathauses sind die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Zugangsregelungen zu städtischen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen zu beachten!
Unter den Telefonnummern 0208 / 455-6134 (Claudia Voß) oder 0208 / 455-6145 (Simone Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. Bis zum Ende der Frist können etwaige Äußerungen- zur Niederschrift vorgetragen werden.
Ihre Anregungen zur Planung:
Wir freuen uns über Ihr Interesse am aktuellen Bauleitplanverfahren. Schriftliche Äußerungen können bis zum Ende des für die Anhörung festgelegten Zeitraumes an den Oberbürgermeister (Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung) gerichtet werden. Gerne können Sie uns Ihre Anregungen auch online zukommen lassen.
Ablauf des Bebauungsplan-Verfahrens
Ziele der Planung:
- Schaffung neuer Wohnbauflächen als reines Wohngebiet (WR 2) im rückwärtigen Bereich des Hantenweges in Form von sieben eingeschossigen Einzelhäusern mit maximal zwei Wohnungen je Gebäude sowie den dazugehörigen Garagen / Stellplätzen
- Erschließung der neuen Bauflächen durch Errichtung einer Planstraße mit Wendeanlage als öffentliche Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ sowie öffentlichen Besucherstellplätzen
- Sicherung der vorhandenen Wohnbebauung am Hantenweg durch die Festsetzung eines reinen Wohngebietes (WR 1) sowie Schaffung von geringfügigen planungsrechtlichen Erweiterungsmöglichkeiten
- Sicherung des vorhandenen Gehölzbestandes (Wald) im Osten des Plangebietes durch Festsetzung einer Fläche für Wald