Öffentliche Auslegung von zwei Bebauungsplanentwürfen

Seit heute liegen die Entwürfe für zwei Bauvorhaben öffentlich im Technischen Rathaus in Mülheim aus.

Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Kontaktbeschränkungen wird für die Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung im Technischen Rathaus um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 455 - 6131 oder der 455-6105 gebeten.

1. Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wissollstraße / Liebigstraße – Y 12a“

Ziel und Zweck der Planung:

  • Fortführung des Radschnellweges RS 1 in Richtung Duisburg zwischen Hochschule Ruhr West und Bahnübergang Heerstraße
  • Schaffung einer Zuwegung zwischen Radschnellweg und Duisburger Straße 
  • Erhalt und Förderung des lokalen Biotopverbundes entlang der Bahnanlage zwischen Mülheim Zentrum und Duisburg
  • Neuordnung der Ausgleichsflächen für die Hochschule Ruhr West
  • Sicherung des erforderlichen Schutzstreifens für den Regenrückhaltekanal östlich der Unterführung Duisburger Straße über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
  • Nachrichtliche Übernahme der vorhandenen Bahnanlagen (Hafenbahn), der Hochspannungsfreileitung sowie des als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Mülheim an der Ruhr eingetragenen Ablaufbergs

2. Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brückstraße / Von-Graefe-Straße – T 12 (v)“

Ziel und Zweck der Planung:

  • Entwicklung einer Wohnbebauung, bestehend aus fünf Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rund 25 Wohneinheiten und
  • die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage

Die Bebauungsplanentwürfe liegen in der Zeit vom 23.6.2021 bis einschließlich 23.7.2021 im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus (19. Etage, linke Flurseite) öffentlich aus. Die ausführliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr am 15.6.2021. Informationen zur Planung, Ort und Zeit können ab dem 23.6.2021 auf der Übersichtsseite der aktuellen Beteiligungen in der Bauleitplanung abgerufen werden:


Besucherinnen und Besucher sollten eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sich bei Betreten der Verwaltungsgebäude an der jeweiligen Infotheke anmelden und dort die Hände desinfizieren. Sie dürfen frühestens 10 Minuten vor dem Termin das Gebäude betreten.

Bitte die allgemeinen Hygienetipps beachten!