Für Verdienstausfälle bei Quarantäne zahlt Nordrhein-Westfalen demnächst in der Regel keine Entschädigungen mehr an Ungeimpfte. Das Land werde entsprechend dem Infektionsschutzgesetz des Bundes zum 11. Oktober die Regelung für Ungeimpfte auslaufen lassen, teilte das Gesundheitsministerium jüngst in Düsseldorf mit.
Einen Anspruch hätten jedoch weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen könnten. Das gelte auch für Genesene und Geimpfte, die aufgrund von sogenannten Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssten.