Mülheimer Rat beschließt: Flughafenbetrieb bis 2034

Der Mülheimer Stadtrat beschloss bei der Ratssitzung am Donnerstag u. a. die Betriebsgarantie des Flughafens Essen Mülheim bis zum Jahr 2034.

Der Mülheimer Stadtrat beschloss bei der Ratssitzung am Donnerstag neben der Betriebsgarantie des Flughafens Essen Mülheim bis 2034 auch, dass Flugzeuge mit Turbo- und Düsenantrieb künftig in Mülheim verkehren sollen. Allerdings soll die Zahl von Starts und Landungen sowie die Gewichtsklassen auf heutigen Stand begrenzt werden. 

Darüber hinaus gewährte der Stadtrat der Verwaltung freie Hand bei der Gestaltung eines neuen Erbbaurechtsvertrages mit der WDL, der dem Unternehmen den Pachtvertrag zunächst bis 2034 verlängert.

Der Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Mülheim beschließt:
  • 1) Der Flughafen Essen/Mülheim wird bis einschließlich 2034 als Verkehrslandeplatz weiterbetrieben. 
  • 2) Über den Weiterbetrieb des Flughafens Essen/Mülheim über das Jahr 2034 hinaus wird im Rahmen des derzeitigen Masterplanprozesses - unter Berücksichtigung von städtebaulichen, ökologischen und ökonomischen Eckpunkten - in den kommenden Jahren entschieden.
  • 3) Aufgrund des Weiterbetriebs des Verkehrslandeplatzes bis zum 31.12.2034 werden die Verwaltung der Stadt Mülheim und die Geschäftsführung der Flughafen Essen/Mülheim GmbH angewiesen bzw. ermächtigt, die bestehende Genehmigungssituation des Flughafens an den heutigen Stand der Technik anzupassen und in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln.
  • 4) Die Verwaltung der Stadt Mülheim wird ermächtigt, den bestehenden Erbbaurechtsvertrag zwischen der Firma WDL Luftschiffgesellschaft mbH (WDL) und der Stadt Mülheim bis zum 31.12.2034 zu verlängern. 
  • 5) Der Erbbaurechtsvertrag mit der WDL und der Stadt Mülheim ist dergestalt zu überarbeiten/erweitern, dass der WDL - unter der Bedingung einer Investition an diesem Standort - die Möglichkeit eröffnet wird, über das Jahr 2034 hinaus, langfristig an diesem Standort zu verbleiben. Dies kann durch eine deutliche Verlängerung des Erbbaurechts erfolgen. Die monetären Eckwerte einer solchen Vereinbarung orientieren sich an den Richtwerten des städtischen Gutachterausschusses.
  • 6) Unabhängig von der Beschlusslage des Rates der Stadt Mülheim zu den Punkten 1) bis 5) erhält die Verwaltung der Stadt Mülheim den Auftrag, die Verwaltung der Stadt Essen in der Information zu halten und bei Bedarf zu unterstützen, damit eine Einbindung und Abstimmung mit dem Partner Stadt Essen erfolgen kann, sofern diese notwendig ist. 
  • 7) Die Verwaltung der Stadt Mülheim wird angewiesen, die notwendigen Schritte zur Realisierung der Beschlüsse unter den Punkten 1) bis 6) umzusetzen und den Rat der Stadt Mülheim über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen halbjährlich zu informieren.