Landesregierung stellt 230 Millionen Euro für den Klimaschutz bereit

Photovoltaik an der Fassade, Kleinwindanlagen und Geothermie – mit elf neuen Förderbausteinen beschleunigt die Landesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

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Für Maßnahmen in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie und Geothermie in Nordrhein-Westfalen stehen dieses Jahr Mittel in Höhe von 230 Millionen Euro bereit. Die Fördermöglichkeiten richten sich insbesondere an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen.

Neue Förderbausteine für PV-Hauselektrik und Kleinwindanlagen:

Erstmals fördert die Landesregierung NRW nun Fassaden-Photovoltaik sowie die Errichtung von Parkplatz-PV. Um Dächer von Mehrparteienhäusern für PV zu erschließen und das Mieterstrommodell verstärkt anzuwenden, unterstützt die Landesregierung jetzt auch die Erneuerung der Hauselektrik.
 
Folgende Förderungen wurden im Bereich Photovoltaik ausgeweitet bzw. neu aufgelegt:
 
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen (die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden)
Förderfähig sind nun auch Anlagen, deren erzeugter Strom auch zur Eigenversorgung genutzt wird. Die Förderung beträgt bei Anlagen mit Eigenverbrauch maximal 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Investitionskosten) bis zu einer Förderhöchstgrenze von 500 000 Euro, während Anlagen ohne Eigenverbrauch weiterhin mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
 
Auch in den Bereichen Floating-Photovoltaik und Agri-Photovoltaik können nun Anlagen gefördert werden, deren erzeugter Strom auch zur Eigenversorgung genutzt wird. Die Förderhöchstgrenze wurde in diesen Segmenten auf 1.000.000 Euro ausgeweitet. In zu begründenden Einzelfällen können bei vorliegendem besonderen Landesinteresse diese Förderhöchstgrenzen überschritten werden. Die Förderquote beläuft weiterhin 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
 
- Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
Die Förderung wurde deutlich erhöht – die Förderquote liegt nun bei 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anlage und Speicher). Die Förderhöchstgrenze beträgt nun 350 000 Euro pro Anlage, während die Förderhöchstgrenzen pro Kommune aufgehoben wurde.
 
- Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Die Liste an förderfähigen Planungs- und Beratungsleistungen wurde deutlich erweitert, insbesondere im Bereich der Freiflächen-PV. Während die Förderquote bei max. 70 Prozent für Unternehmen und 90 Prozent für Kommunen weiterhin auf dem bestehenden hohen Niveau verbleibt, wurden die Förderhöchstgrenzen auf 35.000 Euro bzw. 50.000 Euro angehoben.
 
Zudem wurden folgende neue Förderbausteine eingeführt:
 
- Förderung von Fassaden-Photovoltaik
Die Förderquote liegt bei max. 350 €/kWp mit einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro pro Anlagensystem.
 
- Förderung von Carports mit Photovoltaik-Dach
Die Förderquote liegt bei max. 500 €/kWp mit einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro pro Anlagensystem.
 
- Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage (besonders für Mieterstrom)
Die Förderquote liegt bei max. 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro pro Anlage.
 
Erweiterte Förderung für die Erschließung von Geothermie:

Erneuerbare Wärmequellen spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung hin zur Klimaneutralität. Zusätzlich zur bestehenden Förderung von oberflächennaher Geothermie weitet die Landesregierung das Angebot auf die Erdwärme aus mitteltiefen und tiefen Schichten aus. Die neuen Förderbausteine dienen der Umsetzung konkreter Projekte sowie dem Wissensaufbau und -transfer bei Unternehmen und Kommunen.

Unterstützt werden:

  • Vorstudien zur Erhebung der aktuellen Situation mit maximal 25.000 Euro
  • Machbarkeitsstudien zur Entscheidung von Projekten mit max. 85.000 Euro
  • Seismische Untersuchungen mit max. 3,5 Millionen Euro
  • Bohrungen bis 1.500 Meter Teufe mit max. 1,2 Millionen Euro
  • Weiterbildungen zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke sowie die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen mit max. 10.000 Euro