Bild: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Beantragung für Härtefälle der zweiten Stufe (Aufstockung der Preisbremsen) und der dritten Stufe (Nicht-leitungsgebundene Energieträger) möglich sein.
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land NRW energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie mit starken Energiepreiserhöhungen oder hoher Energieintensität (Vervierfachung) und einem Hauptsitz in NRW.
Weitere Informationen zur Härtefallhilfe finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRWsowie in der entsprechenden Richtlinie.