Grundsteuerreform - Stadtverwaltung nicht zuständig

Aktuell erreichen die Stadt Mülheim zahlreiche Anfragen zur Grundsteuerreform und der in diesem Zusammenhang angekündigten Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung ab Juli 2022.

Die Stadt weist darauf hin, dass es sich im Rahmen der Grundsteuerreform um eine Steuererklärung zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden handelt. Wie bei der Einkommensteuererklärung ist daher nicht die Stadt, sondern ausschließlich das Finanzamt zuständig. Die Stadtverwaltung ist nicht direkt an dem Verfahren der Neubewertung im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 beteiligt und hat auch keinen Zugriff auf die entsprechenden Daten.

Informationen zur Steuererklärung und dem Internetportal Elster sind ausschließlich über das Finanzamt Mülheim erhältlich beziehungsweise „Fragen zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden können auch nur von dort beantwortet werden“, so Lutz Braukmann, Leiter des Fachbereiches Finanzen.


Hintergrund:

2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.