Gründach Initiative: Jetzt Förderantrag stellen!

Anträge für eine Förderung der Dachbegrünung (bis zu 50%) können ab sofort gestellt werden. Die Antragstellung ist noch bis 15. August 2023 möglich.

Bild: Stadt Mülheim an der Ruhr


Die Stadt Mülheim an der Ruhr möchte mit der Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung die Stadt nachhaltiger und lebenswerter gestalten. Gründächer und Fassadenbegrünung leisten nicht nur einen Beitrag zu Biodiversität und Klimaschutz, sondern reduzieren auch das Niederschlagswasser, verbessern die Luftqualität und das Mikroklima und sorgen für weniger Lärm und niedrigere Energie- und Reparaturkosten.

Private und gewerbliche Immobilienbesitzer*innen haben die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 50 % für die Umsetzung ihres Gründachs und/oder Fassadenbegrünung zu beantragen und zusätzlich Abwassergebühren einzusparen.

Das Programm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW fördert Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels und bezuschusst Begrünungsmaßnahmen. Anträge für eine Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung können bis 15. August 2023 (verlängert) über das Online-Formular (siehe unten) gestellt werden.


Was wird gefördert?

Dachbegrünung ab 15 Quadratmeter und Fassadenbegrünung werden bis zu 50 % bezuschusst, jedoch höchstens 50 Euro je Quadratmeter der Planungs- und  Ausführungskosten für das Gründach. Bei der Begrünung sind vorrangig mehrjährige standortgerechte heimische oder trockenresistente Pflanzenarten zu wählen. Gefördert werden:

Dachbegrünung:

  • Alle angemessenen Kosten für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen, wobei der Schichtaufbau des Dachsubstrates mindestens einer extensiven Dachbegrünung von 8 cm Substratauflage entsprechen muss sowie Dachbegrünungssysteme (nur nach vorheriger Rücksprache).

Fassadenbegrünung:

  • Alle angemessenen Kosten zum Aufbau der Vegetationsfläche (Beete) der wand- oder bodengebundenen Fassadenbegrünung sowie notwendige vorbereitende Maßnahmen wie das Entfernen von versiegelten Bodenbelägen (keine Fassadensanierung), Bodenaufbereitung beziehungsweise der Bodenaustausch, Schutzvlies, Fressschutz, Filtermatten, Dränschicht, Substrat, Rankhilfen/Klettervorrichtungen, Fassadenbegrünungssysteme, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.
  • Ausgaben für Entwurf und Planung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung.

Zusätzlich können Sie 50 % der Niederschlagsgebühr für die begrünte Fläche einsparen.

Wer wird gefördert?

Eigentümer*innen, Eigentümer*innengemeinschaften sowie Erbbauberechtigte (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts) und gewerbliche Betriebe können die Förderung beantragen.

Wer wird nicht gefördert?

Bei der Förderung gibt es leider Ausnahmen, die nicht gefördert werden. dazu zählt:

  • wenn die Begrünungsmaßnahme in Bebauungsplänen festgesetzt ist beziehungsweise als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher Vorgaben gefordert wurde,
  • die begrünte Dachfläche nicht mindestens eine Größe von 15 Quadratmeter umfasst (Bagatellgrenze)
  • andere Fördermittel für die geplante Maßnahme bereits eingesetzt wurden (keine Doppelförderung)
  • bereits vor der Bewilligung durch die Stadt Mülheim an der Ruhr mit der Maßnahme begonnen wird. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- und Liefervertrages zu werten.
  • die Maßnahme an Neubauten (bis zu 5 Jahren nach Bauabnahme) erfolgen soll

So funktioniert’s:

Wenn Ihr Vorhaben die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt, kann der Antrag über das Online-Formular gestellt werden.

Benötigte Unterlagen für den Online Antrag:

  • Fotos der Dach- oder Fassadenfläche im jetzigen Zustand (unbegrünt)
  • Eigentumsnachweis
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • Plan, Skizze oder Luftbild, aus dem die für die Begrünung vorgesehene Fläche (Dach oder Fassade) sowie die weitere Gestaltung und Nutzung des Daches eindeutig entnommen werden kann
  • Kostenvoranschlag oder Angebot einer Fachfirma über die auszuführenden Arbeiten. Wenn die Maßnahme in Eigenleistung durchgeführt wird, reicht eine Kostenübersicht der Materialkosten.

Hinweis: Weisen Sie die Firma, die den Kostenvoranschlag erstellt, darauf hin, dass die Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 8 cm hergestellt werden muss!


KONTAKT:
Bei Fragen zur Gründach Initiative oder dem Wunsch nach einer Beratung zur Umsetzung oder Förderung sind wir gerne für Sie da:

Carolin Hasenkamp
Tel. 0208 455 9963
Email: carolin.hasenkamp@muelheim-ruhr.de

Johanna Neumann
Tel: 0208 455 7045
Email: johanna.neumann@muelheim-ruhr.de