Förder-Aufruf "Grüne Infrastruktur NRW"

Mit dem Projektaufruf "Grüne Infrastruktur" will die Landesregierung Grün- und Erholungsflächen schaffen, vernetzen und aufwerten.

Ab sofort können bei den zuständigen Bezirksregierungen Anträge im Rahmen des neuen, aus Mitteln der EU finanzierten Förderprogramms "Grüne Infrastruktur" eingereicht werden. Ziel des Förderprogramms ist es, grüne Infrastruktur vorwiegend im urbanen Umfeld zu entwickeln, zu erhalten und zu verbessern sowie naturtouristische Angebote in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Dafür stehen rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderspektrum ist sehr breit und richtet sich an Kommunen und andere Akteure im Naturschutz. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung, das Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche sowie größere Blühflächen, aber auch das Anpflanzen von Bäumen. 

Das Programm ist integriert in die Förderlandschaft des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), genauer gesagt, in die darin neu geschaffene Komponente "Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe" (REACT-EU) im Operationellen Programm 2014-2020 zum EFRE in Nordrhein-Westfalen.

REACT-EU will einen Beitrag leisten zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen sowie der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft. Mit der Förderung der grünen Infrastruktur soll dazu ein Beitrag geleistet werden.

Damit schließt das Förderprogramm weitestgehend an den gleichnamigen Aufruf im Rahmen des Konjunkturpaktes I der Landes an, welcher im Herbst 2020 ins Leben gerufen wurde und sehr stark nachgefragt war. Die meisten der über 60 Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der finalen Phase der Fertigstellung. Grundlage der Förderung im REACT-EU Förderprogramm "Grüne Infrastruktur" wird neben den Vorgaben des EFRE die Richtlinie "Grüne Infrastruktur" des Umweltministeriums sein. Bezugnehmend auf die Richtlinie gibt das Programm einen konkretisierten Förderrahmen vor.

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die zuständigen Bezirksregierungen geprüft und müssen einen Mindestumfang von 100.000 Euro haben. Seitens der beteiligten Dezernate in den Bezirksregierungen wird eine Antragsberatung angeboten.

Anträge können zunächst bis zum 30. September 2021 gestellt und zusammen mit dem Förderprogramm auf www.umwelt.nrw.de  sowie http://www.efre.nrw  heruntergeladen werden.