Deutliche Ausweitung der regionalen Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen ab 2022

Bund und Länder haben jüngst eine neue Gebietskarte für die Förderung des regionalen Strukturwandels beschlossen. Mülheim wird ab 2022 C- und D-Fördergebiet.

Die Karte bildet die Regionen ab, in denen Fördermittel aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) eingesetzt werden können. Zugleich ist sie maßgeblich für weitere Programme des Gesamtdeutschen Fördersystems. 
 
Für Nordrhein-Westfalen bedeutet der neue Zuschnitt eine deutliche Ausweitung der Fördergebiete und verbesserte Chancen, die wirtschaftliche Entwicklung mit der Unterstützung zukunftsgerichteter Vorhaben voranzutreiben. Insgesamt wird das nordrhein-westfälische Fördergebiet künftig aus 33 Kreisen und kreisfreien Städten bestehen. Bislang waren es 26. Die methodische Grundlage für die Abgrenzung der Fördergebiete bildet der GRW-Regionalindikator, mit dem das Ausmaß des Transformationsbedarfs in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie abgebildet wird.
 
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das zentrale Förderinstrument der regionalen Wirtschaftspolitik und ermöglicht sowohl die gezielte Förderung der Innovationskräfte der gewerblichen Wirtschaft als auch die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturen, wie beispielsweise die Entwicklung von Wirtschaftsflächen, von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Technologie- oder Gewerbezentren oder von touristischen Basisinfrastrukturen.
 
Eine Neuabgrenzung des Fördergebiets war aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich und steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Das Fördergebiet wird in zwei Kategorien unterteilt: Die sogenannten C- und D-Fördergebiete. Wirtschaftsnahe Infrastrukturen können in C- und D-Fördergebieten gleichermaßen gefördert werden. Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft erhalten in C-Fördergebieten in aller Regel eine höhere Förderung als in D-Fördergebieten.

Zum Antragsverfahren im Bereich der Infrastrukturvorhaben berät die jeweils zuständige Bezirksregierung. Bei Fragen zur gewerblichen Förderung steht die Antragsberatung der NRW.BANK zur Verfügung.