Die Landesregierung hat am 7. Januar 2021 eine neue Coronaschutzverordnung beschlossen.
• Ankündigungsgemäß wurden die handelsspezifischen Regelungen in § 11 bis auf das Streichen des Weihnachtsbaumverkaufes nicht verändert.
• Neu ist in § 14 ein Schließungsgebot auch für Betriebskantinen. Öffnungsklauseln nach strengen Maßstäben wurden für Bildungsveranstaltungen (Prüfungen etc.) aufgenommen.
• Eine explizite Regelung zur 15 km Bewegungseinschränkung wurde nicht vorgenommen, da auch schon bisher bei Inzidenzen oberhalb von 200 besondere Maßnahmen lokal vorgenommen werden sollten.