Aufgrund der auf über 200 gestiegenen Inzidenzzahl gilt ab Freitag, 16. April bis einschließlich Sonntag im gesamten Mülheimer Stadtgebiet eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Die Einhaltung wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 150 Euro und 25.000 Euro.
Die Ausgangssperre gilt zunächst nur bis einschließlich Sonntag (18.4.), da die Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung nur bis Sonntag besteht. Sie wird in Abhängigkeit von den Inzidenzwerten in den nächsten Tagen voraussichtlich verlängert werden.
Das Verlassen der eigenen Wohnung aus „gewichtigen Gründen“ (unter anderem Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen – nicht abschließende Aufzählung) bleibt zulässig.
Verstärkte Information der Öffentlichkeit
Es wird ein Informationsblatt in mehreren Sprachen und mit Piktogrammen veröffentlicht. Dieses wird in den am meisten betroffenen Stadtteilen mithilfe der Stadtteilbüros in den Briefkästen verteilt. Außerdem wird es in den Schulen in den am meisten betroffenen Stadtteilen verteilt.