Bundesregierung beschließt drittes Entlastungspaket

Am Wochenende präsentierte die Ampelkoalition ein 13-seitiges Abschlussdokument: 65 Milliarden Euro Entlastung sieht das dritte Entlastungspaket vor. 

Neun-Euro-Ticket: Das bei den Deutschen überaus beliebte Ticket für den bundesweiten Nahverkehr soll einen Nachfolger bekommen. Der Bund will mit bis zu 1,5 Milliarden bereitstellen, wenn auch die Länder die gleiche Summe beisteuern. Kosten soll das Ticket zwischen 49 und 69 Euro.

Strommarkt: Den tiefsten Eingriff plant die Regierung bei den Strompreisen. Zum einen soll eine „Strompreisbremse“ einen günstigen Basisverbrauch für Privathaushalte und kleine Unternehmen ermöglichen. Zum anderen will die Ampel „Zufallsgewinne“ (lies: Übergewinnsteuer) von Erzeugern abgreifen, die bei der Herstellung nicht auf teures Gas angewiesen sind. 

Klimaschutz: Doch nicht nur Preisdeckel und Gewinnabschöpfung werden aus Gründen des Umweltschutzes kritisiert, besonders die verschobenen Erhöhungen des CO2-Preises treffen auf Ablehnung. DIW-Präsident Marcel Fratscher nannte diese Verschiebungen ein „katastrophales Signal für den Klimaschutz“. 


Die Pakete im Überblick:

Erstes Entlastungspaket
Das erste Entlastungspaket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 entfallen
  • Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Mrd. Euro entlastet.
  • Einmaliger Heizkostenzuschuss
  • Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro.
  • Rückwirkend zum 1. Januar 2022:
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro gestiegen.
  • Der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro gestiegen.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie auf 38 Cent gestiegen.

Zweites Entlastungspaket
Das zweite Entlastungspaket beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
  • Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.
  • Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022.