Im Freizeitbereich gelten demnach ab Mittwoch flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern - müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche im Alter von einschließlich 15 Jahren sowie für Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise für diejenigen, die nicht geimpft werden können.
Nichtgeimpfte sind dann mit Ausnahme ihres Arbeitslebens (hier gilt ab sofort die 3G-Regel) weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen.
Weitere Informationern:
https://www1.muelheim-ruhr.de/corona-virus/aktuell_gueltige_coronaschutzregeln/247015