"Aktion 10.000 Perspektiven": Jetzt Antrag stellen!

Kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte) können eine Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro beantragen, sofern eine langzeitarbeitslose Person sozialversicherungspflichtig eingestellt wurde.

Neueinstellungen in Zeiten der Pandemie sind für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oft mit einem hohen Mehraufwand verbunden. In den Unternehmen sind zusätzliche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ergreifen. Hinzu kommt die Einführung in die digitalen Arbeitsprozesse und neuen Abläufe. Insbesondere die Einstellung und Einarbeitung unter den besonderen Herausforderungen in einer Pandemie von Personen, die bereits längere Zeit ohne eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt waren, stellt gerade für kleineren Betriebe eine große Hürde dar.

Mit einer einmaligen Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 Euro im Rahmen der "Aktion 10.000 Perspektiven" sollen Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden daher bei der Neueinstellung von einer Person, die Leistungen nach dem SGB II bezogen hat oder langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III war, unterstützt werden. Die Einarbeitungspauschale kann seit dem 1. März 2022 sechs Monate nach einer Neueinstellung beantragt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht.


Das Oberhausener JobCenter hat für ihren Bereich einen besonderen Service installiert, dort können Anfragen von Unternehmen zur Langzeitarbeitslosigkeit  unter Jobcenter.Oberhausen@jobcenter-ge.de  gestellt werden. Eine Rückmeldung wird innerhalb von 24 Stunden zugesichert.