Seit Montag (21.3.) liegen die Unterlagen zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40 zwischen den Anschlussstellen Duisburg-Kaiserberg und Mülheim-Dümpten bei den beteiligten Gemeinden Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Rhede in den Rathäusern aus.
Außerdem sind die Unterlagen bei der Bezirksregierung Münster unter folgendem Link abrufbar:
Auf der Strecke nutzen täglich etwa 80.000 bis 90.000 Kraftfahrzeuge die A40. Die Strecke ist daher im Bundesverkehrswegeplan 2030 in der höchsten Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ klassifiziert.
Der geplante Ausbau der A40 umfasst auf dieser Strecke außerdem die Erneuerung von sieben Brücken, darunter die Überquerung des Ruhrschifffahrtskanals und die Raffelbergbrücke über die Ruhr.
Im Rahmen des Ausbaus erhält die Strecke lärmmindernden, offenporigen Asphalt sowie neue Lärmschutzanlagen.
Die Unterlagen zur Planfeststellung liegen bis einschließlich zum 20. April aus, Einwendungen können bis einschließlich zum 20. Mai bei der Bezirksregierung Münster und den Kommunen Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Rhede in schriftlicher oder elektronischer Form fristgerecht eingereicht werden.
Zusätzlich zur Offenlage der Unterlagen hat die Autobahn GmbH auf der Website zum Projekt Präsentationen zu den einzelnen Themenschwerpunkten veröffentlicht. Diese Digitale Informationsmesse wird durch Telefonsprechstunden zu den jeweiligen Themenbereichen begleitet. Die Termine zu den Sprechstunden sind ebenfalls auf der Website zum Projekt veröffentlicht.
In demselben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Mülheim zur allgemeinen Einsichtnahme unter folgenden Maßgaben aus:
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Auslegungsort:
Wartebereich des Service Center Bauen
im Technische Rathaus (Erdgeschoss)
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim
Beim Besuch des Technischen Rathauses gilt die 3G-Regel. Das bedeutet: Wer städtische Räumlichkeiten betreten möchte - muss vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Als passender Nachweis zum Impf- oder Genesenenstatus gilt die Papierform oder digital ein Nachweis in der Corona-Warn-App, der CovPass-App oder der Luca-App und zur Negativtestung ein maximal 24 Stunden altes Negativergebnis eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests in Papierform oder digital.
Gültige Ausweisdokumente sind neben den oben aufgeführten Nachweisen unaufgefordert vorzuzeigen. Für Kinder unter 16 Jahren gilt die 3G-Regel außerhalb der Schulferien nicht. Ältere Schüler*innen fallen
während des laufenden Schuljahres nicht unter die 3G-Regel, wenn sie ihren Schülerausweis vorlegen können.
Hinweis: Mögliche Regeländerungen der Coronaschutzverordnung NRW sind unmittelbar zu beachten. Besucherinnen und Besucher müssen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sich beim Betreten des Verwaltungsgebäudes an der Infotheke anmelden und dort die Hände desinfizieren. Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten! Bei erhöhtem Besucheraufkommen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 - 6607 (Frau Lademacher) können in begründeten Ausnahmefällen Termine außerhalb der o.g. Zeiten vereinbart werden.