Aktuelle Meldungen

Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht

In Deutschland besteht nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Nun muss der Gesetzgeber tätig werden.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, Inken Gallner, begründete eine entsprechende Pflicht für Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen, mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Dieses wurde bisher in Deutschland bislang nicht umgesetzt.

Fachleute rechnen damit, dass dass Urteil des Bundesarbeitsgerichtes weitreichende Folgen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben kann, weil damit mehr Kontrolle nötig ist.

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden.